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Verfasst am: 17.02.09, 10:37 Titel: auch ich habe eine Frage zum Unterhalt
Hallo liebes Forum,
bevor ich hier meine Frage stelle, habe ich artig alle Thrads und gegebenen Links gelesen.
Besonders der Thrad ,, Unterhalt bei Hartz IV ,, und
,, Frage zum Unterhalt- wer kann helfen ? ,, war für mich sehr interessant und dieser Link zu Eurer Juraseite.
Nun noch einmal zu meiner Vergewisserung, bevor ich den schweren Gang zum Anwalt antreten muß und mich dort nicht blamiere , meine Frage , ob ich alles richtig verstanden habe ...
Steht es also der seit 2 Jahren geschiedenen Person A durchaus zu, trotz der neuen Unterhaltsrichtlinien, Unterhalt bzw. Aufstockungsunterhalt zu beantragen ??
Person A mußte seit Beginn des Trennungsjahres für ihren Unterhalt selbst aufgekommen , hat es auch ohne Einwände getan. Jetzt kam die Arbeitslosigkeit dazwischen und hat dazu einen Nebenjob angenommen. Also die Bemühungen, alles für seinen Unterhalt selbst beizutragen,sind gegeben. Würde ICH sagen.
Es sind keine unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, nur eine neue Ehefrau vom EX Mann.
Da Person A vielleicht ab 07/2009 ins Hatz IV rutscht, muß sie diese Variante in Betracht ziehen.. da dann das Einkommen nicht mehr ausreichen wird.
Was meint Ihr ?? , hat man da eine Chance ?
Für jede Meinung oder jeden Hinweis freue ich mich.
LG Angela
versuch es doch mal andersrum: kontaktiere einen Mitarbeiter, wo Hartz IV beantragt werden müßte und frage nach, ob im Falle des Bezuges Unterhalt gefordert werden könnte.
Die Mitarbeiter dort kennen sich genauestens aus, wo was herzubekommen ist - sie kennen jede Geldquelle, denn nur als letzte Möglichkeit wird die Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
Zum Antrag auf Hartz IV gehört ein Fragebogen, ob und von wem man was bekommt. Genau diese Infos brauchst Du, um aktiv werden zu können und nicht unnötig Energie in sinnlose Rennerei zu stecken.
Also hin, Sachverhalt schildern und gut zuhören (nimm Stift und Zettel mit!).
Liebe Grüße und ich drück Dir die Daumen, dass es bald mit einem neuen Job klappt.
Michaela
Hallo Michaela,
vielen Dank für die Antwort und Danke für die Daumen.
Eigentlich wollte ich das AA da raus halten und im Vorfeld selber alles klären.
Das die Mitarbeiter dort ganauestens Kenntniss haben, welche Geldquellen existent sind,kann ich mir gut vorstellen....
Aber jetzt stellt sich mir die Frage, bekommt man denn von dort Rechtsbeistand ?
Der Exmann von Person A wird sich diesbezüglich, garantiert einen Anwalt nehmen.
Also müßte Sie , wenn kein Rechtsbeistand, spätestens dann doch zu einem Anwalt gehen.
LG
nöö - einen Rechtsbeistand bekommt man von dort nicht.
Es gibt aber geschulte Mitarbeiter, die sich hieb- und stichfest mit den Gesetzen auskennen und Forderungen an die Gegenseite stellen können.
Bekommt der "Ex" ein Schreiben vom Amt, dass auf grund dieser und jener Tatsachen zu zahlen ist, kann auch ein Anwalt selten etwas dran ändern.
Ein Gespräch beim Amt - zu informativen Zwecken - kostet nix, ein Beratungsgespräch beim Anwalt u.U. schon.
Sagt das Amt, das Unterhalt einzufordern ist - dann ab zum Anwalt. Und den Antrag auf Prozeßkostenhilfe nicht vergessen, aber das wird der Anwalt schon von sich aus in die Wege leiten.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.02.09, 11:33 Titel:
Ich würde nicht zuviel Kenntnisse zum zivilrechtlichen Unterhalt bei den Argen erwarten.
Ich darf das sagen ich arbeite in einer.
Grundsätzlich wird der Arge MA immer empfehlen zu klagen und die vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen, da dann evtl. der Arge die Leistungsgewährung erspart bleibt.
Besser Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und damit zum Rechtsanwalt des Vertrauens gehen und diesen befragen. _________________ ausgezeichnet
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.02.09, 12:15 Titel:
Nach einer Scheidung kommt ein Unterhaltsanspruch im Prinzip nur dann in Betracht, wenn die unterhaltsbegehrende geschiedene Ehefrau im Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsbedürftig ist. Wird die geschiedene Ehefrau erst in einem späteren Zeitpunkt erstmals unterhaltsbedürftig, könnte sie dann einen Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehemann haben, wenn sie gemeinsame minderjährige Kinder betreut.
Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht, könnte sich auf alle Fälle empfehlen, schon um bei einer Beantragung von ALG II gerüstet zu sein.
Ich werd das mal so machen....und gleich zum Anwalt gehen.
Nach den neuen Unterhaltsrichtlinien für geschiedene Ehepartner, ist ja für mich noch nicht geklärt, ob ich im nachhinein überhaupt Anspruch auf Unterhalt geltend machen kann.
Das ist eigentlich mein Problem, da ich schon geschieden bin, ein eigenes Einkommen habe und das mit dem Hartz IV nur eben jetzt noch dazu kommt.
Ich denke mal, damit kennt sich ein RA wohl doch besser aus, wie ein Mitarbeiter bei der Arge.. ( die sich jetzt angesprochen fühlen, mögen es mir bitte verzeihen.. )
Ach, ich find es bloß so blöd, das man privat geschlossene Akten, immer wieder aufschlagen muß.......
Trotzdem vielen Dank für Eure Meinungen
LG Angela
Hallo Franz Königs...
Danke für die Antwort. Ist aussagekräftig, hatte sich nur mit meiner Antwort überschnitten.
Genau die habe ich befürchtet.... denn ich habe mir wohl das Ei selber , durch die Trennungs und Scheidungsfolgevereinbarung, ins Nest gelegt.
Danke und LG
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.02.09, 14:47 Titel:
Angela_1 hat folgendes geschrieben::
..... ich habe mir wohl das Ei selber, durch die Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung, ins Nest gelegt.
Wenn die geschiedene Ehefrau ohne die Scheidungsfolgenvereinbarung im Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsberechtigt gewesen wäre, könnte es sein, dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Unterhalt beanspruchen kann. Das wird ein Rechtsanwalt beurteilen können.
ja, das war sie zu diesem Zeitpunkt definitiv.
Sie hat ja auch für die Scheidung Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
Sie musste aber in Vereinbarung zustimmen, so lange die Gegenpartei einen bestimmten Sachverhalt erfüllt, keinen gesonderten Unterhalt geltend zu machen
Dieser Tatbestand ist aber seit Anfang 2009 nicht mehr gegeben.
Nun gut. Das bestärkt mich jetzt zunehmend, schnell einen RA zu besuchen...
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