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Dürfen Mieter an der Hausversammlung teilnehmen?

 
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quanterness
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:20    Titel: Dürfen Mieter an der Hausversammlung teilnehmen? Antworten mit Zitat

Geschockt

Wer kann mir zu folgender Frage helfen:

Gibt es eine generelle Regelung, ob Mieter an der Hausversammlung einer kleineren Hausgemeinschaft teilnehmen dürfen? Es gibt einen Hausverwalter, der regelmäßig Hausversammlungen durchführt, wo nur die Wohnungseigentümer (also auch unser Vermieter) teilnehmen. Gibt es da nicht ein Recht darauf, auch teilzunehmen, wenn man die Miete zahlt?

Danke im voraus
quanterness
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

WEG Eigentümerversammlung? Nein, da darf nur der Eigentümer bzw. sein, von ihm bestellter, Vertreter hin. Dem Mieter geht das ganze rein gar nichts an. Es kann aber sein das der Eigentümer den Mieter als seinen Vertreter hinschickt, das hängt aber von den Vereinbarungen der WEG ab.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man als Mieter selbst in Vertretung für den Vermieter nicht hin darf. In den Satzungen steht, dass dieser Vertreter entweder selbst ein Eigentümer der Gemeinschaft sein muß oder verwandtschaftlich aus erster Linie.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass man als Mieter selbst in Vertretung für den Vermieter nicht hin darf. In den Satzungen steht, dass dieser Vertreter entweder selbst ein Eigentümer der Gemeinschaft sein muß oder verwandtschaftlich aus erster Linie.

Richtig. Solche Regelungen sind oft in Teilungserklärungen enthalten.
MfG
Lucky
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne auch Teilungserklärungen wo dies nicht notwendig ist und dort waren auch schon Mieter auf den Versammlungen. Man wird also prüfen müssen was in der Teilungserklärung steht, aber die darf der Mieter eh nicht einsehen. Es geht ihn ja auch nichts an.
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