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Erbschaftsverzicht durch Kontaktabbruch mit der Familie

 
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psb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:19    Titel: Erbschaftsverzicht durch Kontaktabbruch mit der Familie Antworten mit Zitat

Leider ist der Kontakt zu meiner Familie völlig zerbrochen.

Meine Frage: wenn ich meiner Mutter einen formellen Brief zu kommen lasse das ich auf alles verzichte was im Todesfall auf mich zu kommt, währe das rechtsgültig?

Ich möchte nichts mehr damit zu tun haben und mich geschickt rausziehen,
da ich außer Ärger mit Geschwistern eh nicht zu erwarten habe.

Ich möchte verzichten auf Benachrichtung im Todesfalle und Erbschaft...

Wie ist die Rechtslage?
Gruß psb
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Erbverzicht muss notariell beurkundet werden und ist ein Vertrag zwischen dem Erben und Erblasser. Das einfache Schreiben an die Mutter ist (rechtlich) bedeutungslos.
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psb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:40    Titel: Nachfrage Antworten mit Zitat

Kann ich das überhaupt so machen?

oder bin ich letztendlich gezwungen im Notfall zu reagieren.

Bin ich mit dem schriftlichen Nachweis auf der sicheren Seite?

wie ist denn da die Rechtslage? bzw könnten sie mir das empfehlen...

Gruß psb
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was können Sie machen? Ihr Schreiben an die Mutter ist wertlos.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:04    Titel: Re: Nachfrage Antworten mit Zitat

psb hat folgendes geschrieben::
Kann ich das überhaupt so machen?


Nein.

Du bleibst im Falle des Todes Erbe und musst auch ganz oder teilweise für die Beerdigungskosten gerade stehen. Das müsstest du selbst wenn du notariell auf das Erbe verzichtet (wenn das Erbe wertlose ist und die andere Geschwister nicht leistungsfähig).

MfG
Matthias
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