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Person A betreibt nebenberuflich ein Gewerbe, aus dem diese Person schon seit Jahren Einkünfte hat. Diese Einkünfte wurden bisher mit Hilfe einer Steuererklärung beim Finanzamt angemeldet.
Im Jahr 2009 hat Person A nebn den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch noch Einkünfte aus nicht selbstständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer. Der Gehalt wurde dabei bereit vom Arbeitgeber versteuert und die Einkommenssteuer an das Finanzamt abgeführt (sofern diese abgefassen ist).
Muss Person A dieses Jahr in der Einkommenssteuererklärung auch die Einkünfte aus nicht selbstständigen Tätigkeit deklarieren oder reicht es aus, wenn Person A nach wie vor nur Angaben zum Gewerbebetrieb macht?
Auch eine Gewerbesteuererklärung. Sind ja gewerbliche Einkünfte gemäß Aussage.
Ob eine USt-Erklärung, das ist nicht so sicher. Wenn man z. B. nur steuerfreie Einnahmen erzielt (z. B. Versicherungsvermittlung), dann kann die USt-Erklärung auch entfallen. Ist jedenfalls in der Praxis so.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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