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ein AN ist seit Januar 2000 beschäftigt und hat zwecks ständiger Rufbereitschaft ein Geschäftshandy, das er auch privat benutzt. Die Rechnungen wurden bisher komplett vom AG bezahlt.
Der AN ist aufgrund schlechter Auftragslage seit Januar 2007 nur noch geringfügig beschäftigt, die Rufbereitschaft und damit das Handy bestanden weiterhin.
Nun endet das Arbeitsverhältnis komplett und der AG verlangt plötzlich eine Rückzahlung der Handykosten von Juli 2008 bis Februar 2009. Kann er das verlangen, besonders unter dem Gesichtspunkt dass der AN auch nie eine Abfindung erhalten hat?
Das wird wohl davon abhängen, was zur Handynutzung vereinbart ist...wer hätte das gedacht?
Ich wage mal zu wetten, dass kein Arbeitgeber absichtlich eine Zusage treffen wird, jegliche Kosten der privaten Handytelefonie zu übernehmen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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