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angenommen iim (vom V unterzeichneten) Übergabeprotokoll steht:
"Wenn der Vermieter seiner Zahlungsprflicht bis 1.April nicht nachkommt befindet er sich im Verzug. Der Mieter ist berechtigt ohne zu Mahnen seine Forderungen gegen den Vermieter gerichtlich einzutreiben"
Kommt er erst in Verzug wenn der Mieter ihn in Verzug gesetzt hat. Allerdings sollte der Mieter dabei vorsichtig sein. Denn es gibt Urteile in denen der VM zwischen 2 und 6 Monate Zeit hat um die Kaution abzurechnen. Das heisst wenn man eher eine Frist setzt und dann klagt, kann es gut sein das man verliert weil die 6 Monate noch nicht rum sind.
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