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Verfasst am: 13.02.09, 13:04 Titel: Wem gehört das neue Haus in einem Scheidungsfall ?
Hallo.
Erstmal ein Lob, schönes und interessantes Forum habt ihr da....
Und nun gleich zu meiner Frage:
Nehmen wir mal folgendes an:
Ich habe ein Haus gebaut, ich stehe alleine auf dem Grundbuch. Das Haus gehört mir.
Dann habe ich geheiratet, und wir wollen das Haus nun verkaufen, um ein neues zu bauen, bzw zu kaufen.
Nur zum rechnen sagen wir mal habe ich 300.000 Euro bekommen.
Das neue Haus wird von dem Geld des verkauften Hauses gebaut. Also wieder diese 300.000 Euro.
Was passiert nun in einem Scheidungsfall. Gehört das neue Haus zu 50% meiner Frau, obwohl die 300.000 von mir alleine gekommen sind ?
Wie ist da die Rechtslage?
Verfasst am: 13.02.09, 14:03 Titel: Re: Wem gehört das neue Haus in einem Scheidungsfall ?
Hallo,
Ich gehe davon aus, dass im Grundbuch des neu gebauten Hauses die Eheleute je zur ideellen Hälfte als Eigentümer verzeichnet sind (?).
Im Falle einer Scheidung nach einer Zugewinngemeinschaft rechnet man im Scheidungsfalle den Zugewinn folgendermaßen aus:
Anfangsvermögen:
Mann: 300.000,-
Frau: 0,-
Endvermögen:
Mann: 150.000,-
Frau: 150.000,-
Der Mann hat damit keinen (was weg ist ist weg), die Frau einen Zugewinn in Höhe von 150.000,- von der sie dem Mann die Hälfte abgeben muss, also 75.000,-
Mit den Eigentumsverhältnissen am Haus hat das allerdings nicht so viel zu tun, Eigentümer ist der, der um Grundbuch verzeichnet ist.
Das wird dann üblicherweise gegen Zahlung der Summe geregelt, die der Summe des Zugewinnausgleichs entspricht, oder das Eigentum wird komplett an einen Dritten veräußert wird, oder oder oder... jdf als notariell beglaubigte Auflassung.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.02.09, 15:05 Titel: Re: Wem gehört das neue Haus in einem Scheidungsfall ?
häschen hat folgendes geschrieben::
Mit den Eigentumsverhältnissen am Haus hat das allerdings nicht so viel zu tun, Eigentümer ist der, der um Grundbuch verzeichnet ist.
Der Zugewinnausgleich hat mt dem Eigentum an dem Haus nichts zu tun. Eigentümer des Hauses bleibt auch nach der Scheidung derjenige, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Der Zugewinnausgleich erfolgt durch die Zahlung eines Geldbetrags.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.02.09, 15:28 Titel:
häschen hat folgendes geschrieben::
Hää?
Na, sag ich doch!
Ich bedaure zutiefst, aber ich war der möglicherweise unmaßgeblichen Ansicht, dass zwischen "nicht so viel zu tun" und "nichts zu tun" doch ein nicht unerheblicher Unterschied besteht.
Ich bedaure zutiefst, aber ich war der möglicherweise unmaßgeblichen Ansicht, dass zwischen "nicht so viel zu tun" und "nichts zu tun" doch ein erheblicher Unterschied besteht.
Vielen Dank für die Antworten.
Das heißt praktisch, das es völlig egal ist, wer im Grundbuch eingetragen ist. Die Hälfte geteilt durch 2 ist eh dem Partner ?
Das bedeutet auch, wenn ein Ehe-Partner ein Haus besitzt (vor der Ehe), und er heiratet, und keinen Vertrag der Gütertrennung besteht, müsste ja dann auch das selbe gelten?
Das bedeutet auch, wenn ein Ehe-Partner ein Haus besitzt (vor der Ehe), und er heiratet, und keinen Vertrag der Gütertrennung besteht, müsste ja dann auch das selbe gelten?
Nein, verfolgen sie obiges Beispiel:
Zitat:
Anfangsvermögen:
Mann: 300.000,-
Frau: 0,-
Endvermögen:
Mann: 150.000,-
Frau: 150.000,-
Der Mann hat damit keinen (was weg ist ist weg), die Frau einen Zugewinn in Höhe von 150.000,- von der sie dem Mann die Hälfte abgeben muss, also 75.000,-
Also hat/kriegt die Frau 75.000,- mehr gegenüber dem Heiratszeitpunkt.
Anderer Fall, das Haus wird nicht verkauft:
(es ist am Ende ganausoviel Wert wie am Anfang, es gibt keinen weiteren Vermögenszuwachs als Vereinfachung mal angenommen)
Anfangsvermögen:
Mann: 300.000,-
Frau: 0,-
Endvermögen:
Mann: 300.000,-
Frau: 0,-
Beide haben keinen Zugewinn, also auch kein Zugewinnausgleich.
Die Frau hat kein Haus oder "halbes Haus"
Untern Strich hat die Frau75.000,- weniger als im ersten Beispiel.
Beispiel1: Mann hat ein Haus (Wert 300.000 Euro), heiratet, Scheidung. Frau hat nichts. Endvermögen: Mann 300.000; Frau 0
Beispiel2: Mann hat ein Haus (Wert 300.000 Euro), heiratet, verkauft das Haus, baut ein neues (Wert 300.000 Euro), Scheidung. Frau hat 150.000 Zugewinn, und gibt noch 50% ab.
Endvermögen: Mann 225.000; Faru 75.000
Habe ich das so jetzt richtig verstanden?
Ist das nicht ungerecht? Was für eine Rolle spielt das, wenn das Geld mal für kurze Zeit in Bar vorliegt. Nichts desto trotz kommt es ja vom Mann... Warum bekommt die Frau in Beispiel 1 dann nichts ?
Vielleicht erklärt es mal FK genauer, aber mMn ist der Unterschied nicht, dass das Geld zwischendurch in bar vorliegt, sondern, dass die Frau zu ideellen Hälfte im Grundbucht eingetragen ist.
Man kann auch eine Eigentumsübertragung in Fall 1 dazunehmen, dann hat die Frau ein höheres Endvermögen...
Ja bitte.. Es kann doch nicht sein, das die Frau in Beispiel 1 nix bekommt, und in Beispiel 2 die Hälfte von 50%.
Das Endprodukt ist doch das selbe, und das Haus war und ist vom Mann, und das Geld bestand ja schon vor der Hochzeit. ??
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 17.02.09, 15:43 Titel:
Mir scheint, dass bisher eine Phantomdiskussion um des Kaisers Bart geführt wird.
Bergsport hat folgendes geschrieben::
Ich habe ein Haus gebaut, ich stehe alleine auf dem Grundbuch. Das Haus gehört mir. Dann habe ich geheiratet, und wir wollen das Haus nun verkaufen, um ein neues zu bauen, bzw zu kaufen. Nur zum rechnen sagen wir mal habe ich 300.000 Euro bekommen. Das neue Haus wird von dem Geld des verkauften Hauses gebaut. Also wieder diese 300.000 Euro.
Was passiert nun in einem Scheidungsfall. Gehört das neue Haus zu 50% meiner Frau, obwohl die 300.000 von mir alleine gekommen sind?
Diese Frage lässt sich folgendermaßen beantworten: Im Falle einer Scheidung ändert sich nichts. Derjenige Ehegatte bleibt auch nach einer Scheidung der Ehe Eigentümer des Hauses, der bis zur Scheidung der Ehe Eigentümer des Hauses war. Eigentümer des Hauses ist und bleibt, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Punkt. Aus. Aus wessen Vermögen die Baukosten bestritten worden sind, ist für die Frage des Eigentums an dem Haus irrelevant.
um vielleicht mal bei den Beispielen des TE zu bleiben.
Zitat:
Beispiel1: Mann hat ein Haus (Wert 300.000 Euro), heiratet, Scheidung. Frau hat nichts. Endvermögen: Mann 300.000; Frau 0
Das trifft so zu, wenn Mann auch beim neuen Haus als Alleineigentümer drinsteht.
Im Zugewinnausgleich muss der Mann dann aber auch nichts an die Frau zahlen, da sein Anfangsvermögen ja auch 300.000 beträgt; Zugewinn Mann 0,00, Frau auch 0,00.
Zitat:
Beispiel2: Mann hat ein Haus (Wert 300.000 Euro), heiratet, verkauft das Haus, baut ein neues (Wert 300.000 Euro), Scheidung. Frau hat 150.000
Die 150.000 hat Frau nur, wenn sie beim neuen Haus quasi als "Geschenk" des Mannes zur Hälfte als Eigentümerin eingetragen wird.
Zitat:
Zugewinn, und gibt noch 50% ab.
Endvermögen: Mann 225.000; Faru 75.000
Das haut so von den Begrifflichkeiten nicht hin.
300.000 Anfangsvermögen Mann, Frau 0,00.
Neues Haus während der Ehe 300.000 -> 1/2 Eigentum der Eheleute.
Endvermögen Mann = 150.000, Frau ebenso = 150.000.
Zugewinn Mann = 0,00, da Anfangsvermögen höher als Endvermögen.
Zugewinn Frau = 150.000 durch die Eintragung des hälftigen Miteigentumsanteils.
Die Frau muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs 75.000 an den Mann zahlen. Wenn sie das nicht kann oder will, kann der Mann ihr die andere, von ihm während der Ehe geschenkte Grundstückshälfte wieder abkaufen: Wert der Hälfte 150.000 aufgerechnet mit Zahlungspflicht der Frau = 75.000 die Mann der Frau zahlen müßte, um die Grundstückshälfte von der Ehefrau wieder zu erwerben. _________________ Gruß
Peter H.
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