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Verfasst am: 18.02.09, 10:23 Titel: EU-Rente nicht gefährden, daheim am PC <400€ monatl.
Hallo zusammen,
bei EU-Rente darf nichts getan werden, was sog. Selbständigkeit impliziert.
Man darf angebl. <400€ monatl. verdienen, wozu man <3h werktgl. tätig ist.
Nun will ich 2h tgl. mal 20 Wochentage = 40 h monatl. zu je max. 9€ daheim am PC was tun.
Es wären also 360 € monatl., was klar unter 400€ liegt.
Vermutl. muss es um einen sog. Arbeitsvertrag mit einem sog. Arbeitgeber gehen, anders sollte man wohl nichts gegen Entgelt tun.
Denn die EU-Rente soll beibehalten werden können.
Dabei wird offenbar keine sog. Lohnsteuerkarte benötigt.
Alles kann vom sog. Arbeitgeber mit den Behörden abgewickelt werden.
Da ich mal Ingenieur war und noch weit vom Rentenalter entfernt bin, will ich 2 h werktgl. daheim am PC diese 360€ völlig legal in den ursprgl. angestammten Bereichen erarbeiten dürfen.
Bei mir gehts um IT, um ET und um NT.
Das ist hoffentlich gut für Heimarbeit geeignet, wobei es dann egal sein könnte, wo der sog. Arbeitgeber in D residiert.
Es muß wohl ein Arbeitsvertrag sein, der alles genau schriftlich regelt und von den Behörden nicht angegriffen werden kann.
Denn eine betriebl. Anwesenheit müsste entfallen.
Allenfalls käme ein sog. Vorstellungsgespräch in Frage, wenn der Arbeitgeber räumlich nahe erreichbar ist.
Das mag schon eine Hürde sein, weil ja dann mein Zeitaufwand nicht beaufsichtigt werden kann.
Könnten die Behörden evtl. unterstellen, daß ich trotz der dann unabdingbar im Arbeitsvertrag angegebenen 2h mehr als 3h tätig bin, weil sie den Zeitaufwand anders einschätzen?
Bei Behörden ist erfahrungsgemäß extreme Sicherheit erforderlich, weil alles von ihnen Hinterfragbare zum Schaden ihrer Opfer herangezogen wird.
Um das überhaupt angehen zu können, sollte ich wohl einen Monat lang derartige Tätigkeit absolvieren und deren Resultat dem Arbeitgeber vorlegen.
Entspreche ich den Vertragsvorgaben, dann könnte jeweils rückwirkend im Folgemonat für den Vormonat eine Bezahlung erfolgen,
die bei Minderleistung dann einfach entsprechend gekürzt würde, wozu ich von vorneherein einverstanden wäre.
Der Arbeitsvertrag müsste jederzeit von den Vertragspartnern fristlos ohne Angabe von Gründen kündbar sein.
Wenn mein Tun nichts taugt, braucht auch keine Bezahlung zu erfolgen.
Danach sollte ein derartiger Arbeitsvertrag bei gegenseitigem Einvernehmen immer wieder wirksam werden können.
Viell. können das Monatsarbeitsverträge sein, die immer wieder neu zu unterschreiben wären.
Es muß nur juristisch wasserdicht sein, darf die EU-Rente nicht in Frage stellen.
Gibt es bitte wasserdichte Muster-Arbeitsverträge für daheim tätige Erwerbsunfähigkeits-Berentete, die für meinen Fall in Frage kommen?
Oder sollte ich es besser sein lassen und erst nach Eintritt des biologischen Rentenalters dann unbeschränkt tätig werden?
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