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Rechtliche Handhabe

 
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rebesehl
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Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 12:51    Titel: Rechtliche Handhabe Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe einen etwas prikären Fall und ich brauche unbedingt Rat dazu. Es kann sein das ich nicht ganz den richtigen Forumsbereich getroffen habe, dann bitte in den richtigen Bereich verschieben.

Ich bin arbeitlos und habe Ende letzten Jahres das Angebot von einem Bekannten bekommen ein Wochenende bei einem "Kunden" von ihm zu arbeiten. Da mein Bekannter selbst kein Gewerbe angemeldet hatte und ich nichts weiter dazuverdienen durfte wegen der Arbeitslosigkeit und Bezug von ALGI, wollte er es über die Firma eines Ex-Chefes versteuern, der sich damit einverstanden erklärt hatte. Wir wollten ja schliesslich keine Steuern hinterziehen. Dummerweise hat sich dieser Ex-Chef als wenig vertrauenswürdig herausgestellt, denn nachdem er die Rechnung an den Kunden gestellt hat und dieser das Geld überwiesen hatte, zeigte er uns die lange Nase. Er weigert sich das Geld zu zahlen. Der Kunden sieht keine Handhabe, da er eine Rechnung bekommen und diese regulär bezahlt hat per Überweisung. Nun ist die Frage, da man den Ex-Chef nicht zu einer Lösung überreden kann, ob man hier rechtlich ansetzen kann. Ich gehe natürlich davon aus, das ich in diesem Fall dann nachträglich das ALG I Geld für den betreffenden Monat zurückzahlen muss, aber ich werde dabei immernoch einen Gewinn machen.
Kann man den Ex-Chef verklagen auf die Auszahlung des Geldes wegen seiner begrochener Abmachung oder kommt dadurch der Kunde in rechtliche Schwierigkeiten, da er ja wusste dass das Geld für meinen Bekannten und mich bestimmt war und nicht für die Firma.

Wie ist die Rechtslage?


Vielen Dank für Ihre Hilfe!

rebesehl
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:20    Titel: Re: Rechtliche Handhabe Antworten mit Zitat

rebesehl hat folgendes geschrieben::
Kann man den Ex-Chef verklagen auf die Auszahlung des Geldes wegen seiner begrochener Abmachung oder kommt dadurch der Kunde in rechtliche Schwierigkeiten, da er ja wusste dass das Geld für meinen Bekannten und mich bestimmt war und nicht für die Firma.


M.E. kommt es auf den Vertragspartner an.

Ist Vertragspartner des Kunden die Firma, kann es dem Kunden m.E. egal sein, wie die Firma mit der gezahlten Gegenleistung verfährt.

Ist die Firma nur Strohmann (--> http://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann ) und die tatsächlichen Vertragspartner A und B sieht es m.E. schon anders aus.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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