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Trennung vom Freund wie regel ich gemeinsamen Besitz

 
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pcschnuffi63
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.02.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Rötgesbüttel

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:06    Titel: Trennung vom Freund wie regel ich gemeinsamen Besitz Antworten mit Zitat

meine Tochter hat sich von ihrem Freund getrennt,beide haben zusammen einen Wohnwagen geschenkt bekommen,diesen Wohnwagen wird meine Tochter behalten,darüber sind die beiden sich einig,wie kann meine Tochter etwas schriftliches aufsetzen,damit ihr Freund nicht doch noch nach wochen sagt,ich will ihn doch.
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo pcschnuffi63,

sollte es um Geld gehen, würde ich den Zeitwert ermitteln oder - falls es ein Liebhaberstück ist - schätzen lassen.

Ansonsten eine handschriftliche Erklärung, dass Ihre Tochter den Wohnwagen zur alleinigen Nutzung erhält (nennt man das Überlassung?) und zukünftige Ansprüche des jungen Mannes vorsorglich ausschließen.
Beide mit Datum unterschreiben und vollem Namen.

Liebe Grüße,
Michaela
(jur. Laie)
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
würde ich den Zeitwert ermitteln oder - falls es ein Liebhaberstück ist - schätzen lassen.

Wo ist da der Unterschied?

Zitat:
handschriftliche Erklärung, dass Ihre Tochter den Wohnwagen zur alleinigen Nutzung erhält

Da ist der Freund dann aber noch Eigentümer, oder?
_________________
Gruß
Peter H.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

soweit ich weiß, ergibt sich der Zeitwert eines Gegenstandes aus dem Neupreis minus jährlichen Abschreibungsprozenten.

Schätzwert ist Zeitwert plus wertsteigernden Extras.

Ein altes Auto kann Zeitwert null haben und dennoch als Oldtimer ein Vermögen wert sein.

Im Falle einer Abtretungserklärung ginge der Wohnwagen in das alleinige Eigentum der jungen Frau über.

Oder lieg ich falsch? Dann bitte berichtigen.
Dankeschön schon im voraus. Winken

Liebe Grüße,
Michaela
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Abtretung; zudem kann man jemanden etwas zum alleinigen Besitz überlassen oder es ihm unentgeltlich überlassen (=schenken) oder entgeltlich (=verkaufen).

Zitat:
Schätzwert ist Zeitwert plus wertsteigernden Extras


Zeitwert ohne Berücksichtigung wertsteigernder Extras ist aber m.E. nicht der Zeitwert, oder!? Geschockt
_________________
Gruß
Peter H.
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