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mein Arbeitgeber möchte eine Freigabe (Vertretung in meiner Abwesenheit) für mein dienstliches email Postfach!
Auszug aus dem Schreiben der Geschäftsleitung:
1. Um Bearbeitungsverzögerungen infolge von Abwesenheit eines MA zu vermeiden, ist eine Mail-Delegierung der personengebundenen Postfächer innerhalb des Teams einzurichten.
2. Die Teamleiterregeln im Team die Delegierung im Detail. Sie können einen ständigen lesenden Zugriff auf die Postfächer der ihnen unterstellten MA ihres Teams einrichten.
Die Geschäftsleitung möchte das ich einen 3. den Lesezugriff für mein Postfach gebe! Wo bleibt denn da das BDSG??
Gehts noch?
Das Thema wurde schon öfter behandelt.
Das Postfach gehört dem Arbeitgeber, und wenn es nur zum rein dienstlichen Gebrauch überlassen wurde stellt das Anliegen des AG keinen Verstoß dar.
Was soll das BDSG damit zu tun haben?
Die Geschäftsleitung möchte das ich einen 3. den Lesezugriff für mein Postfach gebe! Wo bleibt denn da das BDSG??
Gehts noch?
Stimmt gehts noch aber an dich gerichtet. Wenn du krank wirst, wer soll dann deine Arbeit weiterführen ohne Zugriff auf deine Mailbox.
Und das kann ja auch mal nicht nur 2 Tage sein, sondern auch mal Wochen oder Monate.
Muss der AG deiner Meinung eigentlich auch die Geschäftspost an dich ungeöffent liegen lassen?
Du scheinst einen ziemlich unbedeuteten Posten zu haben bei dem es um nichts geht.
Ansonsten wenn du Angst hat dass der AG deine privatne Mails liest: Die haben auf dem dienstlichen Account nichts zu suchen!
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