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Verfasst am: 19.02.09, 13:15 Titel: Zwangsurlaub von heute auf morgen
Hallo,
A kommt nach Krankheit am 19.02.09 wieder zur Arbeit. Der Vorgesetzte ruft aus dem Urlaub an und sagt A er müsse 20.02.09 und 23.02.09 zwingend Urlaub nehmen. Muss A den Urlaub so kurzfristig nehmen, ist das rechtlich zulässig?
Wieviel Urlaub darf der Arbeitgeber rechtlich gesehen festlegen?
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Dringende Betriebliche Gründe können z.B. (zuvor festgelegte) Betriebsferien aufgrund Saisongeschäft etc. sein. Der AG müsste die "betrieblichen Belange" hier näher darlegen.
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