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Schlüsselfrage

 
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eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:02    Titel: Schlüsselfrage Antworten mit Zitat

A hat B eine Wohnung vermietet. B versucht fristlos zu kündigen und läßt A die Schlüssel zukommen, der die Schlüssel weiterhin für den Mieter zur Abholung bereit hält und B das wissen läßt. A deutet fristlose in fristgerechte Kündigung um. B will 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist aus dem Vertrag und bietet an, Nachmieter zu stellen. hat aber ja keinen Schlüssel mehr und möchte ihn von A per Post umgehend zugeschickt haben. Zu diesem Zeitpunkt hat A aber noch keinen Cent Miete gesehen und macht die Mietzahlung zur Voraussetzung, erklärt sich aber bereit, dem Mieter die Wohnung zu öffen. B kann die Miete aber angeblich nicht mehr bezahlen, weil er schon eine neue Wohnung gemietet hat.
Hat der Mieter noch Anspruch auf den Schlüssel, obwohl er nix zahlt???? Und kann er verlangen, daß ihm der Schlüssel per Einschreiben zugeht?
Nachdem 2 Zahlungstermine verstrichen sind, könnte ja auch der Vermieter fristlos kündigen. Aber das käme wohl eher noch dem Mieter gelegen?
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:29    Titel: Re: Schlüsselfrage Antworten mit Zitat

eck hat folgendes geschrieben::
A hat B eine Wohnung vermietet. B versucht fristlos zu kündigen
B muss trifftige Gründe für eine fristlose Kündigung vorweisen, sonst kommt er damit nicht durch.
eck hat folgendes geschrieben::
und läßt A die Schlüssel zukommen, der die Schlüssel weiterhin für den Mieter zur Abholung bereit hält und B das wissen läßt.
Ist auch richtig der Gute will und soll ja schließlich seine Wohnung betreten können und dürfen.

eck hat folgendes geschrieben::
A deutet fristlose in fristgerechte Kündigung um.
Brauch A aber nicht, da wahrscheinlich die fristlose Kündigung nicht rechtskräftig ist. ( Annahme)

eck hat folgendes geschrieben::
B will 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist aus dem Vertrag und bietet an, Nachmieter zu stellen.
Ist im Mietvertrag von einer Nachmieterstellung im Kündigungsfall die Rede ? ? Wenn NEIN und später auch nicht mündlich oder schriftlich abgesprochen brauch dies nicht angenommen werden.

eck hat folgendes geschrieben::
hat aber ja keinen Schlüssel mehr und möchte ihn von A per Post umgehend zugeschickt haben.
Soll er sich doch abholen, warum noch Porto verschwenden.

eck hat folgendes geschrieben::
Zu diesem Zeitpunkt hat A aber noch keinen Cent Miete gesehen und macht die Mietzahlung zur Voraussetzung, erklärt sich aber bereit, dem Mieter die Wohnung zu öffen.
Ist auch richtig und ich würde Ihm den Schlüssel auch weiter überlassen, damit er nicht wegen nichtbenutzen können der Wohnung noch 100% Mietminderung ansetzt.

eck hat folgendes geschrieben::
B kann die Miete aber angeblich nicht mehr bezahlen, weil er schon eine neue Wohnung gemietet hat.
Ist doch sein Bier. Soll er zusehen wo er die Knete für die Mieten herbekommt.
eck hat folgendes geschrieben::
Hat der Mieter noch Anspruch auf den Schlüssel, obwohl er nix zahlt????
Ja solange der Mietvertrag läuft. Siehe oben.

eck hat folgendes geschrieben::
Und kann er verlangen, daß ihm der Schlüssel per Einschreiben zugeht
NEIN
eck hat folgendes geschrieben::
Nachdem 2 Zahlungstermine verstrichen sind, könnte ja auch der Vermieter fristlos kündigen. Aber das käme wohl eher noch dem Mieter gelegen?
Nein die zwei Monatsmieten muss der Mieter trotzdem zahlen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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eck
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Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 16:41    Titel: Maklerprovision? Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die Antworten.
Es ist wohl noch etwas komplizierter. Die fristlose Kündigung war nicht gültig, daraus war aber klar ersichtlich, daß das Mietverhältnis beendet werden soll bzw. am liebsten aufgelöst, damit die Maklerprovision zurückfliest. Dann könnte nämlich die Miete erst bezahlt werden. Rechtlich ist das wohl nicht so ganz korrekt. Andererseits hat bisher niemand was von dem Vertrag gehabt außer Ärger: Mieter ist nicht eingezogen, Vermieter hat weder Miete noch Kaution.
Der Makler hält sich aus allem raus, meint die Entscheidung zur Rückzahlung hängt allein davon ab, wie die Parteien sich einigen, ob der Vermieter bestätigt, das Mietverhältnis sei nicht wirklich zu Stande gekommen. Ist das denn richtig?

Einen Nachmieter zu stellen wäre grundsätzlich möglich - nur ist die Wohnung zur Zeit gar nicht bewohnbar wg. eines Wasserschadens, der erst saniert werden muß.
Ursprünglich wollte man sich so einigen, daß der Vermieter auf die letzten beiden MM verzichtet, die ersten aber gezahlt werden müssen - stattdessen wird die Wohnung wie vertraglich vereinbart vom Mieter zu Ende renoviert bzw. das Material dafür zur Verfügung gestellt.
Jetzt ist aber wieder die Nachmieterregelung im Gespräch.
Wie kommt man denn da am besten raus aus der Nummer?
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ralph12345
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sie werfen hier munter Themen durcheinander, daß man beim Lesen am Ende nichts mehr versteht. Sie sind also gar nciht erst eingezogen, haben Maklercourtage gezahlt und wollen die auch zurück? War aus dem Startpost alles nicht ersichtlich. Nun ist die Wohnung auf einmal noch unbewohnbar und soll vom Mieter renoviert werden?

Wie man aus sowas raus kommen kann ist einfach: Die Wohnung ist offenbar per einwandfreiem Mietvertrag gemietet, damit werden Miete, Kaution und Maklercourtage fällig. Die sind zu zahlen ohne wenn und aber. Alles andere bedarf der Einwilligung und Mitwirkung von Vermieter und Makler und eines Aufhebungsvertrages oder ähnlichem. Ansonsten sind Wohnungen üblicherwesise mit 3 Monaten Frist zu kündigen, dabei ist für die 3 Monate Miete zu zahlen.

Daß der Mieter kein geld hat, die Miete zu bezahlen, darf dem Vermieter egal sein. Da muß sich eher der Mieter fragen, ob er rechltich einwandfrei handelt, wenn er etwas mietet, was er sich nicht leisten kann.
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eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

so ist es.
also ein Aufhebungsvertrag wäre grundsätzlich doch möglich, wenn der Makler mitspielt, auch wenn es rechtlich ein Mietverhältnis gibt/gab?
Das Problem ist, mit schwierigen Parteien eine Einigung zu finden, die gar nicht einsehen, daß ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
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