Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
TimMel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 17.02.09, 11:19 Titel: Miete eines nicht Geschäftsfähigen |
|
|
HaLLo!
Jemand ist zum August 2008 zu 3. aus einer Wohnung in eine Andere gezogen. Da es sich bei dieser Wohnung um eine 4-Raum-Wohnung handelt haben die sich noch jemanden gesucht, der sich mit denen in die Miete reinteilt. Jedenfalls haben die den Mietvertrag unterschrieben (1 Mietvertrag für alle, nicht jeder einen Einzelnen!)
Mit einem Typen gab es gleich zur Einzugsparty Probleme. Jedenfalls wurde ihm am 2. Tag klargemacht, dass er sich doch was Neues suchen soll worauf er sein Zimmer verschloss und 2 Monate verschwand.
Innerhalb des 1. Monats kam heraus, dass dieser Typ nicht geschäftsfähig ist und vom Gericht einen gesetzlichen Betreuer zugeteilt bekommen hat.
Die Aufgaben des Betreuers umfassen:
- Gesundheitssorge mit der Einwilligung in medizinische Eingriffe und Heilmaßnahmen;
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge mit EV
- Behördenangelegenheiten
- Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten der Post.
Eine Kopie von dem „Beschluss über die Bestellung eines Betreuers“ liegt vor.
Jedenfalls nahmen die Kontakt zu dem gesetzlichen Betreuer auf und erzählten ihm die Geschichte.
Der Betreuer meinte, dass es ihm neu sei, dass sein Kunde in eine neue Wohnung gezogen ist, er dem Umzug nicht zustimmt und der Mietvertrag somit nichtig ist. Auf deren Frage, was denn mit der ausstehenden Miete und dem abgeschlossenen Zimmer sei antwortete der Betreuer, dass sie die das Geld für die ausstehende Miete nicht sehen und das er nicht wisse, wo sein Kunde ist.
Jedenfalls kam dann irgendwann wieder aus heiterem Himmel bei denen aufgeschlagen und meinte mit der Miete und dem Vermieter sei alles geklärt. Darauf öffnete er die Tür mit einem seiner Mitbewohner (den Schlüssel hatte er verloren) durch Gewalt, dann verschwand er wieder. Mit dem Betreuer standen sie die ganze Zeit in Kontakt, welcher gar nichts unternahm bis jemand am Telefon wirklich laut wurde worauf er zu denen sagte, dass sie „mit dem Zeug machen sollen, was wir wollen“.
Also wurde das Zeug weggeschmissen und dem Betreuer einige Unterlagen die in dem Zeug gefunden wurden (Kontoauszüge, Originale der Betreuungsbestellung etc.) vorbeigebracht.
Zum Oktober ist ein neuer Mieter eingezogen, seit dem läuft die Mietzahlung. Einen neuen Mietvertrag gibt es nicht.
Jedenfalls kam vor wenigen Tagen ein Brief von einem Anwaltsbüro in dem diese Anwälte den ausstehenden Mietanteil (Plus Kaution die wir bis heute nicht bezahlt haben) und 230,00 € (dafür, dass sie uns einen Brief geschickt haben) bis zum 25. Feb an sie überweisen sollen, da es sonst vor Gericht geht.
Der Zustand der Wohnung war miserabel (eine Mängelliste kann ich bei Bedarf schreiben), muss eine Kautionszahlung erfolgen? Die Kaution könnten sie sofort zahlen haben es aber noch nicht getan, weil wir befürchten, dass der Vermieter das Geld im Falle eines Auszuges für die ausstehende Miete einbehält.
Wie ist die Rechtslage?
Danke, dass Ihr euch Zeit genommen habt, euch mit diesem Beitrag zu beschäftigen!
Lg
Tim
Zuletzt bearbeitet von TimMel am 17.02.09, 11:28, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 17.02.09, 11:26 Titel: Re: Miete eines nicht Geschäftsfähigen |
|
|
Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein: TimMel hat folgendes geschrieben:: | Jedenfalls haben wir den Mietvertrag unterschrieben | Wer ist 'wir' - die genannten drei oder auch der Vierte (obwohl: eigentlich spielt das keine Rolle).
TimMel hat folgendes geschrieben:: | Der Zustand der Wohnung war miserabel | Und? Das dürfte doch vor Abschluß des Mietvertrages bekannt gewesen sein.
TimMel hat folgendes geschrieben:: | muss eine Kautionszahlung erfolgen? | Ist sie im Mietvertrag vereinbart?
TimMel hat folgendes geschrieben:: | weil wir befürchten, dass der Vermieter das Geld im Falle eines Auszuges für die ausstehende Miete einbehält. | Genau dafür ist die Kaution (auch) vorgesehen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 17.02.09, 11:38 Titel: |
|
|
Sehr unverständlich das ganze. Anscheinend fehlt eine Miete, anscheinend haben auch alle gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Dementsprechend haften auch alle gemeinsam für die Mietzahlungen. Kann einer nicht zahlen müssen die anderen eben zahlen. Das ganze kann auch nicht zu einen Problem des VMs gemacht werden.
So wie ich die Sache sehe, sollten die Mieter umgehend den Spass bezahlen, da se sonst vor Gericht noch wesentlich mehr zahlen müssen oder sogar die Kündigung riskieren. Ob se dann das Geld von dem geschäftsunfähigen Mieter wieder bekommen ist eine ganz andere Frage. Aber das ist dann kein Mietrechtsthema mehr. |
|
Nach oben |
|
 |
TimMel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 17.02.09, 11:38 Titel: |
|
|
Sry, habe mir ejtzt ein paar Posts durchgelesen und kapiert, wie das mit allgemein halten gemeint ist!
Im Vertrag steht, dass wir Kaution zahlen müssen aber der Vertrag ist doch durch die Unterschrift des nicht Geschäftsfähigen nichtig
Danke, dass Du dir so schnell Zeit genommen hast, übrigens |
|
Nach oben |
|
 |
Carli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
|
Verfasst am: 17.02.09, 11:53 Titel: |
|
|
Wieso sollte der Vertrag nichtig sein?
Es gibt doch drei geschäftsfähige die "jeder für jeden" gesamtschuldnerisch haften  _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
|
Nach oben |
|
 |
SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
|
Verfasst am: 17.02.09, 12:02 Titel: |
|
|
Wer sagt denn überhaupt, dass der Betreute sich nicht wirksam vertraglich verpflichten konnte? Habe ich einen Einwilligungsvorbehalt überlesen? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
|
Nach oben |
|
 |
TimMel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 17.02.09, 12:04 Titel: |
|
|
Also das war so
Die sind mit dem nicht Geschäftsfähigen zum Büro des Vermieters um den Vertrag zu unterschreiben.
Alle haben ihre Unterschrift gesetzt.
Dann kam raus, dass der Typ nen Betreuer hat und der sagte denen, dass der Vertrag bis zu seiner Zustimmung schwebend unwirksam war, er nicht zustimmt und der Vertrag somit nichtig ist.
Die konnten nicht wissen, dass der Typ nicht geschäftsfähig ist genausowenig wie der Vermieter. Sehe ich das richtig, dass die Mieter da trotzdem die Gelackten sind (unser Recht muss die doch vor solchen Leuten schützen).
Wenn die Mieter gelackt sind, wer gibt denen ihr Geld? (Weil die ja genau so wenig dafür können wie der Vermieter)
lg
Tim
edit:
- Gesundheitssorge mit der Einwilligung in medizinische Eingriffe und Heilmaßnahmen;
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge mit EV
- Behördenangelegenheiten
- Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten der Post.
(Aus der Betreuungsbestellung)
edit#2 Der Betreuer wusste nicht, dass sein Kunde den Vertrag unterschreibt, ich dachte, dass ist aus dem Text ersichtlich |
|
Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 17.02.09, 12:25 Titel: |
|
|
Das Risiko in die Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsunfähigen oder beschränkte Geschäftsfähigen zu vertrauen wird durch die Rechtsordnung dessen Vertragspartnern zugewiesen.
Es ist ein verschuldensunabhängiges, betragsmäßig unbegrenztes Risiko, das im Zweifelsfall auch durchaus ruinös sein kann. Ob die dafür "was können" ist also völlig egal. Wenn ein Geistesgestörter Amok läuft und jemand umbringt, springt auch nicht plötzlich Jesus aus dem Busch und erweckt das Opfer wieder zum Leben "weil es doch nichts dafür kann". Es gibt nun mal im Leben Risiken, die in unserer Wattepüschelgesellschaft nicht von Staats und Standardversicherungen bzw. "den anderen" getragen werden.
Die Betreuerbestellung mit EV macht nur die Willenserklärung des Betreuten unwirksam. Das sagt nichts darüber aus, ob der Mietvertrag zwischen den übrigen Mietern und dem Vermieter nicht trotzdem wirksam geschlossen wurde. Diese zweite Frage hängt vom genauen Inhalt der Vereinbarung und der erkennbaren Umstände ab. Ob also hier der gesamte Vertrag unwirksam ist, bliebe demnach zu klären.
Je nach den Umständen ist ggf. ein Regress gegen den Betreuten auf deliktischer Grundlage oder aus Bereicherungsrecht denkbar. Insbesondere im Hinblick auf die ersparten Unterkunftskosten - so der Betreute keine andere Unterkunft in der Zeit gehabt hätte. Der Betreuer wird wohl kaum vertreten können, dass es ordnungsgemäße Betreuung gewesen wäre, den Betreffenden einfach sich selbst zu überlassen und ihn unter einer Brücke pennen zu lassen.
Schließlich kann man theoretisch natürlich andenken, gegen den Betreuer vorzugehen. Dazu müssen aber weitere Umstände vorliegen, die über das Bislang vorgetragene hinausgehen.
Und damit sind wir in der Praxis an einem ganz klassischen Punkt, nämlich dem der Ökonomie:
Ob es sich an der Stelle finanziell lohnt, das Ganze rechtlich zu klären und die damit verbundenen Zusatzkosten vorzustrecken und bei Unterliegen zu tragen oder statt dessen einfach den umstrittenen Betrag zu zahlen und es als Lektion des Lebens zu verbuchen,muss jeder selbst entscheiden. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
Nach oben |
|
 |
TimMel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 17.02.09, 12:36 Titel: |
|
|
Also würde es helfen eine Kopie der Betreeungsbestellung und Betreeungsvereinbarung hochzuladen?
Die könnten das nicht bezahlen, selbst wenn sie wollten - Die hätten den Vertrag auch zu dritt nicht mit dem Vermieter geschlossen - Tut das was zur Sache?
edit "Das Risiko in die Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsunfähigen oder beschränkte Geschäftsfähigen zu vertrauen wird durch die Rechtsordnung dessen Vertragspartnern zugewiesen. "
Der Vermieter ist ja auch Vertragspartner - Wo trägt der hier Risiko? |
|
Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 17.02.09, 13:30 Titel: |
|
|
Der hat kein Risiko, das wär ja noch schöner. Denn sonst nimmt sich jeder Mieter einen Geschäftsunfähigen mit ins Boot und erklärt dann es sei alles ein Problem des VM und er bräuchte rein gar nichts bezahlen weil der Vertrag ja null und nicht ist und überhaupt.
Die Mieter werden sich die Geschäftsunfähig anrechnen lassen müssen.
Mietrechtlich ist erstmal die Frage zu klären, haben alle gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben? Wenn ja, dann haften auch alle, bzw. in dem Fall nur die geschäftsfähigen Mieter. Das heisst jeder der Mieter haftet einzeln im kompletten Umfang für Miete. Der VM kann es sich aussuchen an wen er sich hält, ob nur an einen oder an alle. Wurde kein gemeinsamer Mietvertrag unterschrieben kommt jeder Mieter auch nur für seinen Mietvertrag auf. Wenn ein Mieter nicht zahlt muss kein anderer dafür aufkommen. |
|
Nach oben |
|
 |
Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 17.02.09, 15:14 Titel: |
|
|
Strider hat folgendes geschrieben:: | Die Mieter werden sich die Geschäftsunfähig anrechnen lassen müssen. |
Ich habe Antworten gesucht, ob der Vertrag mit den übrigen Vertragsparteien durch die beschränkte Geschäftsfähigkeit berührt wird, habe aber nichts gefunden.
Kann jemand obige Aussage belegen oder ihr widersprechen? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
Nach oben |
|
 |
TimMel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 17.02.09, 15:53 Titel: |
|
|
Können die von dem Betreuer wenigstens einen Mietanteil einfordern? Weil seit uns bekannt wurde, dass der Typ nicht geschäftsfähig ist haben wir sofort gehandelt und der Betreuer hat uns mit irgendwelchen Sprüchen hingehalten ~
Was kann man machen, wenn in der WG kein Geld da ist? |
|
Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 17.02.09, 17:05 Titel: |
|
|
Wenn kein Geld da ist hat die WG ein ziemliches Problem und sollte sich als erstes erstmal Gedanken machen wie man an das Geld kommt um das Dach über den Kopf weiterhin zu behalten.
Im zweiten Schritt kann dann geprüft werden ob noch Geld da ist um den Betreuer zu verklagen. |
|
Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 17.02.09, 17:14 Titel: |
|
|
TimMel hat folgendes geschrieben:: | Können die von dem Betreuer wenigstens einen Mietanteil einfordern? | Ich sehe dafür keine Rechtsgrundlage.
TimMel hat folgendes geschrieben:: | Was kann man machen, wenn in der WG kein Geld da ist? | Kein Geld haben ist kein Argument. Im übrigen kann es ja wohl nur um ein Viertel der Miete und der Kaution gehen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
 |
TimMel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.02.2009 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 19.02.09, 18:53 Titel: |
|
|
Es geht um 375 € plus Anwalt. Denen ist mitlerweile klar, dass sie bezahlen müssen - Sie hätten die Willenserklärung anfechten können, wo ihnen bbekannt wurde, dass der Typ geschäftsunfähig ist aber das muss geschehen sobald der Irrtum bekannt wird deswegen ist der Zug für die abgefahren. Das Thema ist für mich geklärt vielen dank für Eure Antworten! |
|
Nach oben |
|
 |
|