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Hallo, vielleicht gibts hier jemanden der sich im TV-L gut auskennt?
Es gibt die Möglichkeit, die Probezeit von 6 Monaten auf eine verkürzte Laufzeit zu vereinbaren.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Kann man die Probezeit auch verkürzen, wenn der Beschäftigte bereits seit 2 Monaten dabei ist?
Soll ein Beschäftigter zum Ende der Probezeit gekündigt werden, muss das vom Personalrat genehmigt werden oder bestimmt das der Vorgesetzte?
das sollte sich aus dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz ergeben.
Im Hessischen Personalvertretungsgesetz ist die Mitbestimmung bei ordentlichen Kündigungen nur für ausserhalb der Probezeit erfolgende ordentliche Kündigungen vorgesehen (§ 77 Abs. 1 Nr. 2 i HPVG), ansonsten sind das Mitwirkungstatbestände.
Aber insgesamt:
Der Personalrat genehmigt keine Kündigung.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Der Beschäftigte ist vorher Azubi und erhält im unmittelbaren Anschluss hieran einen Arbeitsvertrag, § 2 (4) S. 2 TVöD. Ansonsten reines Individualrecht, also Verhandlungsmasse, da ein Verzicht, anders als in § 5 (1) BAT, tarifvertraglich nicht geregelt ist. Also gilt der Grundsatz, wenn keine Sondervereinbarung getroffen wird, gelten die ersten 6 Monate beim unbefristeten Vertrag "tarifautomatisch" als Probezeit.
Gruß roger2102 _________________ "Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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