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Abmahnung in einer GMBH

 
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 10:29    Titel: Abmahnung in einer GMBH Antworten mit Zitat

Abmahnung

Hallo,

Mitarbeiter A wird von Geschäftsführer G abgemahnt. Geschäftsführer G ist zu 50 % Gesellschaftergeschäftführer. Der zweite Geschäftführer B, der die anderen 50% besitzt hat die Abmahnung nicht Unterschrieben. Die Firma ist klein, so dass kein Personalchef vorhanden ist.
Ist die Abmahnung rechtens?

Wie ist hier die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 12:14    Titel: Re: Abmahnung in einer GMBH Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
Der zweite Geschäftführer B (...) hat die Abmahnung nicht Unterschrieben.
Sind die GF nur gemeinsam vertretungsberechtigt?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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heini12
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Den Gesellschaftsvertrag kenne ich nicht, aber ich vermute, dass jeder einzelvertretungsberechtigt ist.
Allerdings bin ich in dem Glauben, das Personalangelegenheiten nur von beiden GS oder einem GS mit Vollmacht des anderen GS vorgenommen werden dürfen.
Und bin mir nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts desto trotz sollte man sich Abmahnungen zu Herzen nehmen, AG die mit einem nicht zufrieden sind (und nichts anderes heisst die Abmahnung) sind nie gut.
Egal ob es nun nur 1 oder beide sind.

MfG
Matthias
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wird A nicht, da der andere GS die Abmahnung zurückgenommen hat.

Mit freundlichem Gruß

Heini
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mailo
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Für AN ist es immer schlecht wenn man zwischen die Fronten von so etwas gerät.
Da zieht man immer den Kürzeren...
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wood-designer
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Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

nicht nur die Personen, die kündigungsberechtigt sind können eine Abmahnung aussprechen, sondern alle die dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt sind.

In diesem Fall gehe ich also davon aus, dass jeder GS allein eine Abmahnung aussprechen kann.
_________________
Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
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