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Verfasst am: 16.02.09, 14:33 Titel: Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen
hallo zusammen!
ich habe eine frage zu folgendem sachverhalt:
der mitarbeiter ist dienstlich mit einem leihwagen (vom arbeitgeber angemietet) unterwegs und während der fahrt kommt es zu einem steinschlag in der windschutzscheibe.
der schaden wurde dem verleiher angegeben und der mitarbeiter musste nun noch zusätzlich zur polizei wegen einer unfallaufnahme.
die zeit bei der polizei: arbeitszeit oder privatvergnügen???
Da ein Gang zur Polizei selten etwas mit Vergnügen zutun hat denke ich mal, da es im Zusammenhang mit dem Vorfall steht dies als Arbeitszeit gewertet wird oder werden kann.
Der Steinschlag war ja auch während der Arbeitszeit.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.02.09, 21:23 Titel: Re: Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen
hwibr hat folgendes geschrieben::
der mitarbeiter musste nun noch zusätzlich zur polizei wegen einer unfallaufnahme.
Wer hat das denn verlangt? Und was hat die Polizei gemacht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 16.02.09, 22:44 Titel: Re: Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen
Biber hat folgendes geschrieben::
Wer hat das denn verlangt?
Biber, ich denke mal die Versicherung da der Verdacht vorliegt das vielleicht ein Biber angefahren wurde und Unfälle mit Haarwild von der Versicherung wahrscheinlich nicht bezahlt werden.
Biber hat folgendes geschrieben::
Und was hat die Polizei gemacht?
Die gleichen dummen Fragen gestellt wie Biber.
Man Biber gehen Sie schlafen und überlegen Sie sich die nächsten Fragen. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
guten morgen und sorry, ich war ein paar tage unterwegs.
die "unfallaufnahme" wurde dem mitarbeiter durch das sekretariat des arbeitgebers aufgetragen und die arbeitszeit zu lasten des mitarbeiters mit dessen arbeitszeitkonto verrechnet.
jetzt ist das problem, dass er die zeit nur wieder gutgeschrieben bekommt, wenn er sagen kann, WO steht, dass es sich auch hierbei um arbeitszeit handelt. ansonsten verweist der arbeitgeber immer wieder liebend gern auf den rechtsweg. und wer bitte macht das ???
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