Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hwibr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:33    Titel: Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen Antworten mit Zitat

hallo zusammen!

ich habe eine frage zu folgendem sachverhalt:
der mitarbeiter ist dienstlich mit einem leihwagen (vom arbeitgeber angemietet) unterwegs und während der fahrt kommt es zu einem steinschlag in der windschutzscheibe.
der schaden wurde dem verleiher angegeben und der mitarbeiter musste nun noch zusätzlich zur polizei wegen einer unfallaufnahme.

die zeit bei der polizei: arbeitszeit oder privatvergnügen???

vielen dank schon mal.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da ein Gang zur Polizei selten etwas mit Vergnügen zutun hat Auf den Arm nehmen denke ich mal, da es im Zusammenhang mit dem Vorfall steht dies als Arbeitszeit gewertet wird oder werden kann.

Der Steinschlag war ja auch während der Arbeitszeit.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 21:23    Titel: Re: Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen Antworten mit Zitat

hwibr hat folgendes geschrieben::
der mitarbeiter musste nun noch zusätzlich zur polizei wegen einer unfallaufnahme.
Wer hat das denn verlangt? Und was hat die Polizei gemacht? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 22:44    Titel: Re: Unfall mit dem dienstlichen Mietwagen Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wer hat das denn verlangt?
Biber, ich denke mal die Versicherung da der Verdacht vorliegt das vielleicht ein Biber angefahren wurde und Unfälle mit Haarwild von der Versicherung wahrscheinlich nicht bezahlt werden.

Biber hat folgendes geschrieben::
Und was hat die Polizei gemacht? Geschockt
Die gleichen dummen Fragen gestellt wie Biber. Sehr böse Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen

Man Biber gehen Sie schlafen und überlegen Sie sich die nächsten Fragen.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hwibr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

guten morgen und sorry, ich war ein paar tage unterwegs.

die "unfallaufnahme" wurde dem mitarbeiter durch das sekretariat des arbeitgebers aufgetragen und die arbeitszeit zu lasten des mitarbeiters mit dessen arbeitszeitkonto verrechnet.
jetzt ist das problem, dass er die zeit nur wieder gutgeschrieben bekommt, wenn er sagen kann, WO steht, dass es sich auch hierbei um arbeitszeit handelt. ansonsten verweist der arbeitgeber immer wieder liebend gern auf den rechtsweg. und wer bitte macht das ??? Geschockt

hat da einer von euch noch eine idee?

lg
hwibr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Über § 616 BGB könnte sich die Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung der Zeit für die "Unfallaufnahme" ergeben: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.