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Ja. Und eine Regel, die besagt, dass sie das müssen, gibt es nicht.
- Obendrein konnten die Mieter dies ja mit Leichtigkeit selber nachrechnen und anpassen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Vielleicht hilft es, wenn man die beiden Dinge nochmal deutlich auseinander schraubt:
Die Höhe der Vorauszahlungen ist zwischen den Vertragsparteien frei vereinbar, b.z.w. kann vom Vermieter nach eigenem Ermessen gewählt werden. Nirgendwo ist geschrieben, dass diese Vorauszahlung auch nur annähernd etwas mit den wirklichen Nebenkosten zu tun haben muss. Dafür gibt es lediglich eine obere Grenze der 'Angemessenheit'.
Ein ganz anderes Thema ist es, wenn der Vermieter vor dem Vertragsabschluss den Eindruck erweckt, die tatsächlichen Nebenkosten seinen viel niedriger, um die Wohnung billiger erscheinen zu lassen. Dabei könnte als 'Täuschungsmittel' auch die Angabe einer deutlich zu niedrigen Vorauszahlung dienen, wenn er gleichzeitig behauptet, die spiegelten auch die wirklichen Kosten wieder.
Nur bleiben am Ende 'Vortäuschen von niedrigen Nebenkosten' und 'Falsche Festlegung von Vorauszahlungen' noch zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
In dem einen Fall geht es um die Anzahlung, im Anderen um den Endpreis der Ware. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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