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Verfasst am: 19.02.09, 20:51 Titel: Vermieter renoviert ohne Einverständnis des Mieters
Hallo!
VM macht Abnahme mit Bevollmächtigter des Mieters, nimmt die Wohnung aber nicht final ab. Der VM telefoniert mit dem Mieter und informiert ihn über ungenügende Schönheitsreparaturen (Boden, Türzargen und Heizung).
Der Mieter gibt an, die Missstände zu beseitigen und fährt zum VM um den Schlüssel (den dieser durch diverse Umstände bereits besitzt). Daraufhin erfährt M, dass VM bereits einen Malermeister beauftragt hatte und die Arbeiten getätigt wurden. Ferner schlägt VM vor, die Bezahlung des Malers zu teilen.
Das Mietverhältnis ist noch nicht beendet und der Mieter hatte somit keine Chance vor Ablauf die Reparaturen selbst vorzunehmen.
Wie sollte sich der M bei der finalen Abnahme verhalten, um sicherzustellen, dass er die Kosten nicht zu tragen hat?
Der VM hat keine Frist zur Nachbesserung gegeben und damit hat er nun ein Problem. Ohne Frist, keine Beauftragung, ausser der Mieter hat gleich gesagt "leck mich am Ars.., das mach ich nicht". Dann muss er keine Frist mehr geben. Aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.
Verfasst am: 20.02.09, 10:53 Titel: Re: Vermieter renoviert ohne Einverständnis des Mieters
Caldeon hat folgendes geschrieben::
Das Mietverhältnis ist noch nicht beendet und der Mieter hatte somit keine Chance vor Ablauf die Reparaturen selbst vorzunehmen.
Hier sollte klar gestellt werden was Reparaturen sind.
Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten die man meiner Ansicht nach fälschlicherweise als Reparaturen hinstellt.
Der aufgeführte Boden, wenn es sich um einen Teppichboden, Laminat oder Parkett handelt könnte einen Schaden aufweisen. Dieser kann aber dann nicht vom Mieter repariert werden.
In diesem Fall hätte der Vermieter einen Schadensersatzanspruch zum Zeitwert, den der Mieter dann bezahlen muss.
Sollte der Teppichboden bei Auszug gereinigt übergeben werden und dies ist noch nicht erfolgt muss der Vermieter dem Mieter eine ausreichende Zeit zur Verfügung stellen.
Dies betrifft auch die noch nicht oder unzureichend durchgeführte Schönheitsreparatur, also das Streichen der Wände Heizungen und Türen mit Rahmen.
Caldeon hat folgendes geschrieben::
Wie sollte sich der M bei der finalen Abnahme verhalten, um sicherzustellen, dass er die Kosten nicht zu tragen hat?
Ich würde den Vermieter darauf aufmerksam machen das ich gewillt war die Arbeiten noch durchzuführen und er mir diese Zeit nicht zur Verfügung gestellt hat.
Daher war die Auftragserteilung voreilig und ohne meine Zustimmung erteilt worden sodass mit der Rechnung nichts zutun habe da ich nicht mitwirkender Auftraggeber war. Es lag keine mündliche oder schriftliche Einverständnis vor.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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