Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anlehnung an Tarifvertrag - Lohnrunden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anlehnung an Tarifvertrag - Lohnrunden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:20    Titel: Anlehnung an Tarifvertrag - Lohnrunden? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, im Arbeitsvertrag von Sabrina Setup steht, dass sich ihr Festgehalt am Tarifvertrag der Länder orientiert. Heißt das, das sie von Lohnrunden profitiert oder geht sie leer aus? Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Juristische Standardantwort: Das kommt darauf an was genau vereinbart ist.

Anlehnung an den Tarif kann alles und nichts heissen.

Z.b. kann da stehen: "Die Vergütung erfolgt nach TV XYZ in der jeweils gültigen Fassung" oder "in der Fassung vom x.x.xxxx" oder sonstige Formulierungen. Du merkst den Unterschied?

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. Smilie
"Anlehnung" heißt also, dass der Gehaltstarif übernommen wird und bei Formulierung "in der jeweils aktuellen Fassung" auch die Lohnrunden sich auswirken. Eine Ankopplung an den TV ist es aber nicht, oder? Sonst müjßten ja auch die "Nebenabreden" wie Jahressonderzahlung etc. eine Rolle spielen...... schön wärs. Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ina11 hat folgendes geschrieben::
Aha. Smilie
"Anlehnung" heißt also, dass der Gehaltstarif übernommen wird


Nein Anlehnung heisst, dass das was vereinbart ist, so wie es vereinbart ist übernommen wird.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::

Nein Anlehnung heisst, dass das was vereinbart ist, so wie es vereinbart ist übernommen wird.



Auch wenn der Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft nicht angehört?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade dann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke! Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist, wenn dort stehen würde "das Festgehalt der Mitarbeiter/in beträgt
gemäß TVöD ......."? Überrascht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ina11 hat folgendes geschrieben::
Was ist, wenn dort stehen würde "das Festgehalt der Mitarbeiter/in beträgt
gemäß TVöD ......."? Überrascht


Kommt darauf an, was dann anstelle der Punkte festgelegt ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Da soll eben nichts festgelegt sein, es heißt einfach nur:
Festgehalt nach Tv-öd: 2800 €.
Gelten dann automatisch die aktuellen Bestimmungen des Tarifvertrags? Für mein Verständnis sind die Begriffe "Festgehalt" und "nach Tarif" widersprüchlich.
Schief gewickelt? Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss den Vertrag in seiner Gänze beurteilen.

Du verstehst es irgendwie nicht, man kann nicht 2 Worte als Stichwort aus einen Vertrag nehmen und die beurteilen. Ohne den Vertrag komplett vor sich zu haben kann man dazu nichts sagen.

Und wenn die Klauseln nicht eindeutig sind, muss man letztlich interpretieren was gemeint sein könnte. Letztlich macht das der Richter deines Vertrauens.

Anlehnung an den Tarif hört sich einfach an ist aber eine der schwierigsten Fragen im Arbeitsrecht, das kann man nicht einfach so pauschal was dazu sagen:
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Letztlich macht das der Richter deines Vertrauens.

Hallo Matthias
können wir uns jetzt den Arbeitsrichter aussuchen?? Winken Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ina11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 187

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre schön, wenn Arbeitsverträge nicht so viel Raum geben würden, um etwas hinein zu interpretieren. Die sollten doch eigentlich dazu da sein, um Vertragsverhältnisse klar und deutlich zu definieren.
Ich selbst hatte auch schon mal so einen Vertrag, man hätte ihn von vorn nach hinten durchkauen können und wäre dennoch, was das Gehalt angeht, nicht auf mehr Aussage gestoßen als 2000 € für 25 Wochenstunden nach Tv-öd. Punkt, Ende, Fini.

Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.