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Ich weiß nicht, ob das das richtige Unterforum ist, aber ich probiere es einfach mal:
Wenn man ein verpachtetes Grundstück (Ackerland, das im Moment von einem Bauern zum Anbau von Gemüse genutzt wird) kauft um es selbst zu nutzen, wie kann man dem Pächter dann kündigen? Ist das genauso schwierig, wie bei einer vermieteten Wohnung? _________________ ______________________________________________
habe keine
Eigentlich braucht der Käufer doch da gar keine Bedenken haben, schließlich würde sogar ein Eigenbedarf vorliegen und dann ist die Kündigung einer Wohnung auch nicht schwierig.
Für den Pachtvertrag gibt es aber keine Notwendigkeit, die Kündigung zu begründen. Dort gilt allein das, was im Vertrag steht. Steht da nichts, dann gilt für die Frist § 594a BGB, also zwei Pachtjahre. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 20.02.09, 17:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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