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Verfasst am: 19.02.09, 19:12 Titel: Muss Kaution bezahlt werden wenn Mängel an der Wohnung vorli
HaLLo
Kann ein Vermieter Kaution von den Mietern einfordern, wenn er sich vertraglich dazu verpflichtet hat bis 15.12.08 ein Balkongeländer anzubringen und das nicht getan hat und ausserdem das Bad- und 2 Zimmerfenster sehr schlecht isoliert sind und zudem bei 2 Zimmern die Decke zur Wohnung darüber (es zieht Zigarettenauch in die Wohnung darüber) undicht ist(war zu Vertragsabschluss nicht bekannt)?
edit: Es fehlen auch Scheuerleisten und es gibt einen Wasserfleck in einem Zimmer
Die Kaution muss mit der ersten Monatsmiete gezahlt sein /werden, oder in festgelegten Raten.
Die Kaution dient nicht dazu sie als Druckmittel gegen den Vermieter zu verwenden um Leistungen oder Reparaturarbeiten durchzusetzen.
Um den Vermieter zu den versprochenen Leistungen zu bringen könnte man eine Mietzurückhaltung oder Mietminderung ansetzen.
Dies kann man auch bei Mängel anbringen, aber nicht bei Mängel die schon bei Einzug bekannt waren, wie die fehlenden Scheuerleisten, da diese bestimmt schon bei Einzug fehlten und es dabei nicht zu einer Verschlimmerung kommen kann.
Ich würde den Vermieter schriftlich die Mängel melden und eine Frist zur Behebung setzen.
Eine Frist von 14 Tagen sehe ich als angemessen an.
Eine Mietminderung oder auch Mietzurückhaltung würde ich nur mit einem Anwalt durchführen damit da keine Fehler gemacht werden und der Schuss nach hinten losgeht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Wie sieht es aus wenn dem Vermieter schon gesagt wurde, dass die Kaution nicht bezahlt wird bis die Mängel beseitigt sind und das schon 7 Monate her ist? Könnte man dann mit Hilfe eines Anwalts rückwirkend Mietminderung holen?
Wenn dem Anwalt gesagt wird das der Mieter dem Vermieter angedroht hat die Kaution nicht vor Beseitigung der Mängel zu zahlen, wird dieser wohl Rot sehen und fragen für wie lange der Mieter in den Knast will. Es ist zwar nicht so schlimm mit Knast, aber der Vermieter hat einen Anspruch auf die Kaution wenn diese im Mietvertrag festgelegt wurde.
Dennoch, es kann gewaltigen Ärger geben wenn der Vermieter damit vor Gericht geht.
Eine rückwirkende Mietminderung ist nur bis dahin möglich wo der Mangel dem Vermieter schriftlich mitgeteilt wurde.
Alles weitere wird der Anwalt mit dem Mieter besprechen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Wie sieht es aus wenn dem Vermieter schon gesagt wurde, dass die Kaution nicht bezahlt wird bis die Mängel beseitigt sind!
Jetzt trennen sie dochmal die Mängel / (nicht)-Beseitigung / Mietminderung von dem Nichtzahlen der Kauion.
Wenn ich Schulden beim Bäcker habe (und der mir evtl nix mehr gegen Kredit gibt) hat das doch garnix mit meinem Einkauf beim Metzger zu tun.
Und jetzt so einfach rückwirkend Mietminderung zu machen, wird wohl nicht gehen, da dem VM das vorher mitzuteilen ist, dass diese und jene Mängel vorliegen und man daher die Miete un xx% kürzt.
Nee, nicht: "das weiss der im Prinzip doch schon seit 7 Monaten.."
Und wieviel % Mietminderung ein fehlerhaftes Balkongeländer, undichte Decke, ein Wasserflecken usw bedingt, sollte man mit einem Anwalt klären oder wenigstens mit dem Mieterverein. Entscheiden wird im Zweifelsfall der Richter. Und wie der entscheidet ...
Wobei beim Mieterverein dasselbe Problem besteht, wie mit den Mitglidern hier: die Antworten sind unverbindlich.
Ich täte auch kein Balkongeländer nachrüsten, wenn der Mieter nichtmal in der Lage ist,die Kaution zu bezahlen. Manche Mieter sind gut beraten, den Fehler auch mal bei sich zu suchen.
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