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Verfasst am: 20.02.09, 14:49 Titel: Lohnzahlung bei Krankheit
Es geht um einen 400-Euro-Job in NRW:
Person A arbeitet dort in einem Schichtbetrieb.
Sie hat Dienstags, Mittwochs und Donnerstags eine feste Schicht, welche um 10:00 Uhr beginnt und um 16:00 endet.
Da zurzeit viele Kollegen in Urlaub sind, wird Person A gebeten am nächsten Montag auszuhelfen und somit eine zusätzliche Schicht (von 12:00-15:00) anzunehmen.
Leider erkrankt Person A am Wochenende und muss sich für die Schicht am Montag krank melden.
Sie legt ein Attest vor.
Der Arbeitgeber will allerdings für diesen Tag kein Gehalt zahlen, da es sich ja nicht um Person A's FESTE Schicht handelt, sondern um eine Schicht, die sie einmalig an diesem Montag arbeiten soll.
Laut Arbeitgeber werden im Krankheitsfall nur die festen Schichten (Die,Mit,Do) von Person A bezahlt. Falls sie an zusätzlichen Schichten wegen Krankheit ausfällt, hat sie kein Recht auf Lohn.
Wenn es keine sehr besonderen Regelungen zur Arbeitszeit gibt, liegt der AG schlicht falsch.
Wenn die Arbeitszeit erst einmal vom AG festgelegt wurde und auch nicht mehr vor dem Arbeitstermin rechtmäßig geändert wurde, dann ist es reguläte Arbeitszeit, die bei Krankheit vergütet werden muss.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz kennt keine Ausnahme des Inhalts "Mimimi, für "unnormale" Arbeitszeit will ich nicht zahlen!". _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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