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Verfasst am: 21.02.09, 13:52 Titel: Frage zum Handyvertrag
Hallo,
nehmen wir mal an Herr A arbeitet für das "Unternehmen" welches auch XXXX angehört bzw. welches für XXXX "telefoniert" Aufträge und Co bearbeitet. Herr A. abreitet jedoch nicht bei XXXX sondern nur bei der selben Firma telefoniert aber für einen anderen Auftraggeber. Herr A bekommt von seinen Arbeitgeber einen Handyvertrag auf den jeweils monatlich 50 Euro zum freien vertelefonieren und co kommen.
Soweit das vorne Weg...
Herr A. bestellt nun für seine Frau B. eine UMTS Karte mit dazugehöriger Internetflatrate für 35 Euro im Monat. Welche auch erst rege geneutzt wird, dann jedoch auf Grund ausbleibender Zahlungen gesperrt wird, und es beim Inkasso landet. Herr A. hat sich jedoch vorher schon von seiner Frau B. getrennt und die Karte sperren lassen, jedoch als er bei der PRIVATKundenbetreuung anrief erhielt Herr A. die Auskunft er solle sich an die GESCHÄFTSkunden Hotline wenden, da seine Karte darüber läuft.
Herr A. blickt nicht mehr durch, da er die Karte als Privatkunde bestellt hat und er das auch nicht über seine Arbeitsstelle hat laufen lassen.
Herr A. hatte bereits vor dem Abschluss der UMTS Karte einen schlechten Schufa Eintrag sowie auch eine eides staatliche Versicherrung abgegeben, da er leider damals schon probleme hatte. Herr A. fragt sich nun folgendes in den AGBs heißt es ja:
"XXX überprüft die Kreditwürdigkeit jedes Kunden vor Annahme seines Auftrags durch Einholung von Auskünften"
"Ist nach dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen in Rückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden (vgl. Ziffer 11.6), kann XXXX die Annahme des Kundenauftrags ablehnen."
Herr A. hat jedoch scheinbar ohne vorherige Prüfung die Karte erhalten, er hatte auch nichts dagegen weil er davon ausging das Frau B. die Kosten tragen würde, was Sie jedoch nicht tat.
Nun die Frage:
Kann XXXX einfach so auf die Schufaauskunft verzichten, weil Herr A. im gleichen Unternehmen arbeitet bzw kann XXXX Herrn A. einfach so als Geschäftskunden einstufen obwohl er die Karte als Privatkunde im Internet bestellt hat, und diese auch für Privatkunden zu bestellen war ?
Ob das Unternehmen Herrn A als einen Geschäfts- oder Privatkunden ansieht, spielt keine Rolle. Wichtig ist, ob er tatsächlich ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist.
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden abzulehnen oder anzunehmen. Unabhängig von der Bonität des Kunden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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