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Aber geht man mündlich einen Maklervertrag ein, wenn man weder über die Vertragsinhalte (Provision) noch über die Tatsache, daß es ein Makler ist noch daß ein solcher Maklervertrag zustande kommt aufgekärt wird? Wenn auch der Mietvertrag keine Hinweise darauf enthält? Zum Vertragsabschluß gehören immer zwei. Ich habe zwei Wohnungen über eine Verwaltung gemietet, ohne daß da eine Maklercourtage fällig geworden wäre. Wozu auch, da wurde nichts für mich gesucht sondern ich habe mich wie im hier vorliegenden Fall auf eine Anzeige gemeldet. Man könnte in der Tat hier auf die Idee kommen, die Zahlung mit Hinweis auf einen fehlenden Maklervertrag zu verweigern.
genau diese frage stell(t)e ich mir im skizzierten szenario und deswegen habe ich hier die frage gestellt
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 20.02.09, 18:09 Titel:
Also wenn ich eine Anzeige lese mit dem Hinweis sich bei Immobilen XYZ zu melden, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Makler handelt....oder?
Der Verdacht könnte nur dadurch korrigiert werden, wenn die Fa. Immobilien XYZ auch im Mietvertrag als Vermieter auftauchen würde, dann dürfte keine Courtage verlangt werden.
Ein Fall der dieser Frage dienlich ist. Würde die hier propagierte These stimmen, dann hätte in verlinktem Fall der Mieter fälschlicherweise eine Courtage bezahlt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Im übrigen teile ich die Meinung nicht, dass der Kontakt zu einer Immobilienfirma zwangsläufig eine Maklercourtage nach sich zieht, wenn sich aus diesem Kontakt ein Mietvertrag ergibt. Je nach Umstand ist es nicht unüblich, dass der Vermieter/Verkäufer bei erfolgreicher Vermittlung durch den Makler die Courtage zahlt.
Ich meine, dass die Kontaktperson den Interessenten schon darauf aufmerksam machen muss, dass bei erfolgreicher Vermittlung eine Courtage fällig ist.
Verfasst am: 21.02.09, 13:00 Titel: Re: Makler gibt sich nicht als solcher zu erkennen
Benja hat folgendes geschrieben::
Angenommen in einer Zeitung im Wohnungsanzeigenteil gibt es eine Anzeige für eine Mietwohnung. Als Kontakt ist eine Firma "Immobilien XYZ" mit Telefonnummer angegeben.
Ein Interessent "I" ruft an und vereinbart einen Besichtigungstermin..
Es kommt im Wesentlichen darauf an, ob man "im Wissen um die Provisionspflicht" die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt.
Es gibt Richter, die sagen, daß man selbstverständlich den Makler bezahlen muß, wenn man dessen Dienste in Anspruch nimmt und daraufhin ein Miet- bzw. Kaufvertrag zustandekommt. Andere Richter sagen, daß der Makler sein Provisionsverlangen darlegen muß, d.h. der Makler muß darauf hinweisen. Dabei genügt es nicht, dem Interessenten bei / während einer Besichtigung ein Expose (Nachweis) auszuhändigen in dem das Provisionsverlangen steht.
Es kommt also auf den Richter an, bzw. es kommt auf die Region an. In Süddeutschland gilt es als ortsüblich, daß der Mieter 2,38 MKM bezahlt. Wer in München einen Makler anruft, kann danach nicht glaubhaft versichern er hätte keine Ahnung gehabt, daß man einen Makler bezahlen muss. Wer dagegen in den NBL einen Makler kontaktiert, hat die allerbesten Chancen, daß ihn das nichts kostet, weil dort im Regelfall der Vermieter den Makler bezahlt.
Zu prüfen wäre auch noch, ob der Makler nicht gleichzeitig der Verwalter des Hauses ist. Als Verwalter wird er vom Eigentümer ohnehin fürs verwalten bezahlt und darf deshalb keine Provision vom Mieter nehmen. (Nicht WEG-Verwalter, sondern Mietverwalter sind hier gemeint.).
Wenn die Immobilienfirma gar selbst Eigentümer der vermieteten Wohnung ist, darf ohnehin keine Provision genommen werden - wie bereits ktown richtig darauf hingewiesen hat.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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