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Ich weiß nicht wie ich eine weitere Abmahnung vermeiden kann

 
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 11:16    Titel: Ich weiß nicht wie ich eine weitere Abmahnung vermeiden kann Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

vor einigen Wochen bat mich mein Vorgesetzter die Briefvorlagen zu ändern und umzusetzen, dass künfig in der Abteilung die neuen Briefvorlagen verwendet werden.
Ich habe die Vorlagen geändert und mit einer Rundmail an alle Mitarbeiter geschickt. Irgendein Mitarbeiter scheint dann doch noch eine alte Vorlage rausgeschickt zu haben und ich habe dafür eine Abmahnung erhalten. Nun habe ich kürzlich erneut den Auftrag erhalten dafür Sorge zu tragen, dass künftig nur noch die neuen Briefvorlagen rausgehen.
Ich weiß wirklich nicht wie ich das umsetzen soll und eine weitere Abmahnung vermeiden kann. Mehr als die Mitarbeiter nochmals per Rundmail aufzufordern fällt mir nicht ein. Es handelt sich um rund 20 Mitarbeiter und ich kann nicht verhindern, dass erneut eine falsche Vorlage rausgeschickt wird. Mit den Augen rollen
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sandra_gewinne
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Anmeldungsdatum: 15.07.2008
Beiträge: 33
Wohnort: Eppingen

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur eine Kontrolle der Ausgangspost von allen Mitarbeitern würde eine zweite Abmahnung vermeiden. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob du überhaupt dafür eine Abmahnung bekommen darfst, oder der Mitarbeiter der die falsche Vorlage verwendet eine bekommen müsste.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Mein erster Vorschlag wäre die alten Vorlagen vom Hauptserver zu ersetzen und den Zugang zu vorhandenen Dokumenten unter Schreibschutz zu setzen, damit diese nicht neu verwendet werden können. Den Mitarbeitern per Rundmail mitteilen, dass es bei einem erneuten Verstoss eine Abmahnung geben wird. Jedem Mitarbeiter zur Anerkennung unterschreiben lassen. Dann kann bei erneutem Verstoss besser Sanktioniert werden. Nach eingehender Prüfung auf jedem Fall klären lassen, ob die Abmahnung gegen die rechtens ist, da hab ich so meine Zweifel dran.
Sofortabhilfe jeder Brief muss bevor er zugeklebt wird auf deinen Schreibtisch zur Kontrolle. Kann sein, dass dies nicht machbar ist, kommt aufs Postaufkommen an. Je nachdem wie groß die Änderungen am Briefkopf sind, kann man evtl. beim frankieren kurz eine Blick reinwerfen.

Auf jeden Fall den Mitarbeitern mitteilen, dass bei erneutem Verstoss eine Abmahnung kommt. und die Zugänge zu den alten Vorlagen sperren. Das ist etwas schwierig aber dennoch zu schaffen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Ein anderer Blickwinkel kann manchmal Horrizonte öffnen.
Gruß Sandra
_________________
Sandra Arzbächer
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

sandra_gewinne hat folgendes geschrieben::
Mein erster Vorschlag wäre die alten Vorlagen vom Hauptserver zu ersetzen und den Zugang zu vorhandenen Dokumenten unter Schreibschutz zu setzen, damit diese nicht neu verwendet werden können. Den Mitarbeitern per Rundmail mitteilen, dass es bei einem erneuten Verstoss eine Abmahnung geben wird. Jedem Mitarbeiter zur Anerkennung unterschreiben lassen. Dann kann bei erneutem Verstoss besser Sanktioniert werden. Nach eingehender Prüfung auf jedem Fall klären lassen, ob die Abmahnung gegen die rechtens ist, da hab ich so meine Zweifel dran.
Sofortabhilfe jeder Brief muss bevor er zugeklebt wird auf deinen Schreibtisch zur Kontrolle. Kann sein, dass dies nicht machbar ist, kommt aufs Postaufkommen an. Je nachdem wie groß die Änderungen am Briefkopf sind, kann man evtl. beim frankieren kurz eine Blick reinwerfen.


Sind das denn ueberhaupt Taetigkeiten und Befugnisse, die im Aufgabengebiet des TE liegen? Darf er einfach an den Server und darf er die Post von Mitarbeitern kontrollieren?
Wenn das nicht in seinen Bereich faellt, kann er deine Vorschlaege nicht umsetzen.

Zitat:
Auf jeden Fall den Mitarbeitern mitteilen, dass bei erneutem Verstoss eine Abmahnung kommt. und die Zugänge zu den alten Vorlagen sperren.


Hat der TE Personalverantwortung? Darf er Mitarbeiter abmahnen?
Wenn das nicht zu seinen Befugnissen zaehlt, kann er auch diesen Vorschlag nicht umsetzen.

@find_nemo: Eine Abmahnung kann nur fuer solches Fehlverhalten erteilt werden, das der Abgemahnte beeinflussen kann. Wenn die totalitaere Kontrollen deiner Kollegen nicht zu deinen Aufgaben gehoert und dir nicht angewiesen wurde, jegliche ausgehende Post auf korrekte Briefkoepfe zu kontrollieren, kann dir der Fehler eines anderen MA auch nicht angelastet werden.
Es empfiehlt sich, voellig korrekt zu arbeiten, um keine weitere Angriffsflaeche zu bieten. Vielleicht sollte man auch um Arbeitsanweisungen bitten, wie die Umsetzung dieses neuen Auftrags geschehen soll (insbesondere im Hinblick auf deine vermutlich begrenzten Befugnisse) und eine Arbeitsanweisung dann 100% umzusetzen.
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find_nemo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe weder Befugnisse noch Kontrolle über die Rechner meiner Kollegen. Es gibt auch keinen allgemeinen Server von dem die Standartschreiben geholt werden.
Ich habe meinen Vorgesetzten auch gefragt wie ich das denn umsetzen soll, bzw. darum gebeten die von mir rundgemailten schreiben per Dienstanweisung als verbindlich für alle Mitarbeiter vorzugeben. Leider ging er nicht darauf ein.
Ich muß noch 2 Dinge hinzufügen: 2 Tage vor der Abmahnung ist mir von der Firma ein Aufhebungsvertrag angeboten worden und ich habe wegen der Abmahnung auch Klage eingereicht. Der Anwalt meinte mein Fehler wäre gewesen, dass ich meinem Chef nach der Rundmail an alle per Mail informiert hätte "ok, erledigt". Gut, den Satz spar ich mir natürlich in Zukunft. Aber den erneuten Auftrag kann ich aufgrund dessen das ich überhaupt keine Befugnisse habe, natürlich nicht erledigen. Traurig

Ich hätte noch eine Frage: Im März gibt es wegen der Klage eine Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht. Da ich Kläger bin musste ich Urlaub nehmen. Bislang ist der noch nicht genehmigt. Was kann ich tun, wenn der Tag nicht genehmigt wird?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sie entwickeln ein Konzept zur Vermeidung und legen es Ihrem abmahnberechtigten Vorgesetzen vor mit der Frage, ob er dies als ausreichend ansehe oder welche weiteren Maßnahmen er für erforderlich halte und zu autorisieren bereit sei.

In ihr Konzept können Sie so problemlos Dinge hineinpacken, für die Sie nicht die persönliche Befugnis haben.

Rein praktisch können Sie übrigens auch jedem den Hinweis auf die Mail persönlich mitteilen und sich gegenzeichnen lassen. Mit entsprechendem Ok ihres Vorgesetzten sollte das auch gegenüber den Kollegen kein Problem sein.

Die Abmahnung Nr. 1 erscheint mir - vorbehaltlich weiterer Umstände - übrigens kaum auch nur ansatzweise tragbar.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

find_nemo hat folgendes geschrieben::

Ich hätte noch eine Frage: Im März gibt es wegen der Klage eine Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht. Da ich Kläger bin musste ich Urlaub nehmen. Bislang ist der noch nicht genehmigt. Was kann ich tun, wenn der Tag nicht genehmigt wird?


Weisen Sie frühzeitig bei Gericht darauf hin und warten Sie mal, was als Antwort kommt...
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