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Hallo, ich habe folgendes Problem: Im Irrglaube eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz zu haben, bin ich zum Anwalt gegangen um von meinem letzten Arbeitgeber das ausstehende Geld von 2 Monaten einzuklagen. Mein Anwalt dachte wohl auch ich wäre versichert und leitete alles in die Wege. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem mein Anwalt von mir eine Rechnung von 984€ einfordert.
Ich hab natürlich wenig Lust die zu bezahlen.
Wie sieht es jetzt aus wenn ich dem Anwalt lediglich die außergerichtlichen Kosten bezahle und selber zum feststehenden Termin beim Arbeitsgericht gehe?
Ist das überhaupt möglich?
Hab gerade etwas über Prozeßkostenhilfe gelesen kann mir da auch jemand was zu sagen? Kann ich die erhalten und wenn ja wie viel wäre es?
Mein Anwalt dachte wohl auch ich wäre versichert und leitete alles in die Wege.
Dein Anwalt glaubt Dir einfach, wenn Du ihm sagst, Du hättest eine Rechtsschutzversicherung. Was soll wer auch sonst sagen - etwa: "Nein, das glaube ich nicht, da sind sie bestimmt einem Irrglauben erlegen; sie sind gar nicht rechtsschutzversichert, das wird Ihnen bestimmt zu teuer...."
Zitat:
Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem mein Anwalt von mir eine Rechnung von 984€ einfordert.
Ich hab natürlich wenig Lust die zu bezahlen.
Das ist wie mit allen anderen Rechnungen auch: Man hat natürlich wenig Lust, die zu bezahlen, auch wenn man die Musik bestellt hat.
Zitat:
Wie sieht es jetzt aus wenn ich dem Anwalt lediglich die außergerichtlichen Kosten bezahle und selber zum feststehenden Termin beim Arbeitsgericht gehe?
Dann wirst Du dort vermutlich Deinen Anwalt treffen, der Dich im Termin vertreten will, weil Du ihm das Mandat noch nicht gekündigt hast, aber auf seine Rechnung bereits eine Anzahlung geleistet hast. Klingt auch nicht sonderlich geschickt...
Zitat:
Ist das überhaupt möglich?
Rein rechtlich ist es zumindest erlaubt, § 11 Arbeitsgerichtsgesetz regelt u.a.
Code:
"Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen."
und
Code:
"Die Parteien können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen."
Können, nicht müssen. Ob es Dir auch möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
klatscher hat folgendes geschrieben::
Hab gerade etwas über Prozeßkostenhilfe gelesen kann mir da auch jemand was zu sagen? Kann ich die erhalten und wenn ja wie viel wäre es?
Wenn ich mal auf diese Seite hier http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html gucke, und davon ausgehe, daß bislang noch kein Termin stattgefunden hat, und kein Vergleich geschlossen wurde
- dann kann der Anwalt jedenfalls bis jetzt, wenn sein Mandat jetzt beendet wird und wenn ihr nichts anderes vereinbart hat, nur 1,3 Gebühren nach dem RVG abrechnen. Nach sehr grober Peilung müsstest Du also monatlich rund 20.000,-- € verdienen, um auf den Streitwert zu kommen, auf den eine Rechnung von 984,-- € schließen lässt. (Aber ich habe davon keine Ahnung, vielleicht habe ich was übersehen.)
Bei einem derart hohen Einkommen bekommt man jedenfalls keine PKH.
Ich würde Dir empfehlen, mit Deinem Anwalt das Gespräch zu suchen, ihm zu sagen, daß es doch keine Rechtsschutzversicherung gibt, und ihn fragen, wie man das jetzt elegant lösen kann. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Dein Anwalt glaubt Dir einfach, wenn Du ihm sagst, Du hättest eine Rechtsschutzversicherung. Was soll wer auch sonst sagen - etwa: "Nein, das glaube ich nicht, da sind sie bestimmt einem Irrglauben erlegen; sie sind gar nicht rechtsschutzversichert, das wird Ihnen bestimmt zu teuer...."
Das ich rechtschutzversichert war wusste er sogar. Nur nicht dass sich in meinem Vertrag durch einen Fehler des Versicherungsvertreters etwas änderte. Leider hatte ich es bei dem ganzen Hickhack in den letzten Jahren auch vergessen, vor allem weil es in dem Versicherungsvertrag, zumindest für mich nicht so leicht zu erkennen war, dass die Berufsrechtschutz nicht mehr dabei ist. Bei einer anderen Sache die sich jetzt schon über 2 Jahre hinzieht hatte er schließlich auch vorher bei der Versicherung um Kostendeckung gebeten, da hätte er mir ja auch einfach glauben können.
Zitat:
Das ist wie mit allen anderen Rechnungen auch: Man hat natürlich wenig Lust, die zu bezahlen, auch wenn man die Musik bestellt hat.
In diesem Fall hab ich aber besonders wenig Lust zu bezahlen, weil die Kosten für wenig Leistung sehr hoch sind.
Zitat:
Dann wirst Du dort vermutlich Deinen Anwalt treffen, der Dich im Termin vertreten will, weil Du ihm das Mandat noch nicht gekündigt hast, aber auf seine Rechnung bereits eine Anzahlung geleistet hast. Klingt auch nicht sonderlich geschickt...
Ich habe in diesem Forum eigentlich um Hilfe gebeten, und nicht um mir eine ungeschickte Wortwahl durchzulesen. Das ist hier im Forum scheinbar so üblich. Auch in der Annahme, dass ich bereits eine Anzahlung gemacht habe täuscht du dich.
und davon ausgehe, daß bislang noch kein Termin stattgefunden hat, und kein Vergleich geschlossen wurde
- dann kann der Anwalt jedenfalls bis jetzt, wenn sein Mandat jetzt beendet wird und wenn ihr nichts anderes vereinbart hat, nur 1,3 Gebühren nach dem RVG abrechnen. Nach sehr grober Peilung müsstest Du also monatlich rund 20.000,-- € verdienen, um auf den Streitwert zu kommen, auf den eine Rechnung von 984,-- € schließen lässt. (Aber ich habe davon keine Ahnung, vielleicht habe ich was übersehen.)
Bei einem derart hohen Einkommen bekommt man jedenfalls keine PKH.
Davon habe ich leider auch keine Ahnung, sonst würde ich hier auch gar nicht fragen. Wie du bei deiner Rechnung auf 20.000 Euro Verdienst kommst wenn die gesamten Anwaltskosten 984 Euro sind, ist mir schleierhaft. Vielleicht habe ich die Rechnung meines Anwalts aber auch nur nicht kapiert.
Zitat:
Ich würde Dir empfehlen, mit Deinem Anwalt das Gespräch zu suchen, ihm zu sagen, daß es doch keine Rechtsschutzversicherung gibt, und ihn fragen, wie man das jetzt elegant lösen kann.
Das ist eine gute Idee die ich auch schon selbst in Betracht gezogen habe. Der Anwalt ist nur leider oft, gerade schon außer Haus, sehr oft vor Gericht (was ich sogar glaube) hatte einen Autounfall, ruft später zurück (wenn man Glück hat), oder ist heute krank und kommt nächste Woche erst wieder. Das ich nicht die passende Rechtschutzversicherung habe, weiß er übrigens mittlerweile, sonst hätte er mir neben der Rechnung, nicht gleichzeitig die Ablehnung für die Kostenübernahme meiner Versicherung zugeschickt.
Naja, nächste Woche hab ich erstmal einen Termin, vermutlich wird sich das eine oder andere Problem klären lassen, um irgendwie billiger davon zu kommen.
Danke trotzdem!
Zuletzt bearbeitet von klatscher am 20.02.09, 13:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
@klatscher:
Bitte den Klarnamen der Versicherung entfernen.
Forenregeln _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Hallo, ich habe folgendes Problem: Im Irrglaube eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz zu haben, bin ich zum Anwalt gegangen um von meinem letzten Arbeitgeber das ausstehende Geld von 2 Monaten einzuklagen. Mein Anwalt dachte wohl auch ich wäre versichert und leitete alles in die Wege. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem mein Anwalt von mir eine Rechnung von 984€ einfordert.
Da hat er den kompletten Prozess abgerechnet ohne dass überhaupt schon ein Gerichtstermin war?
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 742 Wohnort: im Norden
Verfasst am: 20.02.09, 15:55 Titel:
Zitat:
Ich habe in diesem Forum eigentlich um Hilfe gebeten, und nicht um mir eine ungeschickte Wortwahl durchzulesen. Das ist hier im Forum scheinbar so üblich. Auch in der Annahme, dass ich bereits eine Anzahlung gemacht habe täuscht du dich.
Ich finde die Wortwahl eigentlich nicht so ungeschickt, aber egal. Ich werde mal versuchen Dir Hilfe zu geben (auch wenn ich nicht gerade der Spezialist bei dem Thema bin)
Das Problem scheint ja folgendes zu sein:
Du bist mit einem Problem zu einem Anwalt gegangen. Da Du der Meinung warst, Du bist auf jeden Fall rechtschutzversichert, hast Du diesem Anwalt Dein Problem geschildert und ihn beauftragt die nötigen Schritte (welche auch immer) zu unternehmen, um Dein Problem zu lösen.
So weit, so gut.
Nun aber hat Dir Deine Rechtschutzversicherung (oder der Anwalt?) mitgeteilt, dass Du so einen Fall doch nicht versichert hast.
Das ist nicht gut.
Ob nun der Versicherungsvertreter schuld hat, dass diese Kosten nicht übernommen werden, ist erstmal für Dich und die Versicherung vollkommen egal.
Ob der Anwalt vorher wusste, ob Deine Versicherung die Kosten übernimmt oder nicht, ist erstmal für Dich und dem Anwalt vollkommen egal.
Ob Du die Rechnung des Anwalts für übertrieben hälst, ist sowohl dem Anwalt, als auch der Versicherung egal.
Fakt ist:
Du bist zu einem Anwalt gegangen, nicht Deine Versicherung oder deren Vertreter
Du hast den Anwalt beauftragt, nicht die Versicherung oder deren Vertreter
Du hast die Rechnung vom Anwalt bekommen, nicht die Versicherung oder deren Vertreter.
Das heisst wohl: Du musst die Rechnung erstmal bezahlen, ob es Dir passt oder nicht, ob es gerechtfertigt ist, oder nicht, Du bist erstmal dran.
Was man Dir bisher sagen wollte:
- Gehe sofort zu Deinem Anwalt, erzähle ihm die ganze Geschichte.
- Die Rechnung des Anwalts scheint wohl schon komplett zu sein (mit Verhandlung und allem)
- Deshalb kann die Rechnung wohl weitaus geringer ausfallen, wenn man den Mann nun offiziell (schriftlich) von dem Mandat abzieht
- Sollte man das nicht machen, dann steht der Jurist am Verhandlungstag da, und man (DU) musst die komplette Rechnung bezahlen
- Man braucht vor dem ArbG keinen Anwalt, ob in diesem Fall ein §§Verdreher vorteilhaft wäre, oder ob man alleine das ganze regeln kann, das wird Dir wiederum Dein Anwalt erklären.
Fazit von den Antworten:
Gehe zu Deinem Anwalt, gehe nicht über`s Gericht, gehe sofort dahin und kläre das Versicherungs- und Geldproblem.
Er kann Dir dann auch Tipps und Hilfe bei einer evtl Hilfe vom Staat geben. _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Dann wirst Du dort vermutlich Deinen Anwalt treffen, der Dich im Termin vertreten will, weil Du ihm das Mandat noch nicht gekündigt hast, aber auf seine Rechnung bereits eine Anzahlung geleistet hast. Klingt auch nicht sonderlich geschickt...
Ich habe in diesem Forum eigentlich um Hilfe gebeten, und nicht um mir eine ungeschickte Wortwahl durchzulesen. Das ist hier im Forum scheinbar so üblich. Auch in der Annahme, dass ich bereits eine Anzahlung gemacht habe täuscht du dich.
Für die, die Probleme mit dem Lesen auseinandergerissener Texte haben:
Klatscher hatte gefragt:
klatscher hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es jetzt aus wenn ich dem Anwalt lediglich die außergerichtlichen Kosten bezahle und selber zum feststehenden Termin beim Arbeitsgericht gehe?
Darauf bezog sich meine Antwort
kdM hat folgendes geschrieben::
Dann wirst Du dort vermutlich Deinen Anwalt treffen, der Dich im Termin vertreten will, weil Du ihm das Mandat noch nicht gekündigt hast, aber auf seine Rechnung bereits eine Anzahlung geleistet hast. Klingt auch nicht sonderlich geschickt...
Ich habe mich nicht in der Annahme getäuscht, dass Klatscher bereits eine Anzahlung gemacht hat, sondern seine Anfrage, wie etwas aussehen würde, wenn er etwas machen würde, beantwortet. Nämlich so, daß er dort vermutlich seinen Anwalt treffen würde, dessen Mandat bei Klatschers beabsichtigtem Vorgehen eben noch nicht gekündigt war. Und dem er eben auf seine Rechnung bereits eine Anzahlung geleistet hätte - nach seiner eigenen Fragestellung.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Bezieht sich übrigens auch auf die Berechnung der Anwaltskosten. Wie ich versucht habe, mit Hilfe der Tabelle, auf die ich verlinkt habe, zu erklären: wenn (jedenfalls danach) nur eine 1,3 Gebühr anfällt, dann muß man schon einen gewaltigen Streitwert haben, um auf eine Anwaltsrechnung von 984 Euro zu kommen.
Und nun ist mitdenken angesagt, wir bilden einen Umkehrschluss: Wenn man also nun keine 20.000 Euro im Monat verdient, dann kann etwas mit der Anwaltsrechnung über 984 € für einen nur eingeleiteten, aber noch nicht verhandelten Prozess lediglich wegen zwei ausstehender Monasgehälter nicht stimmen...
Aber jemand, der hier in kürzester Zeit "Fehler des Versicherungsvertreters" beklagt und bei seinem Anwalt " wenig Leistung" bemängelt und "in diesem Forum" auch etwas anderes erwartet hat, als meine ungeschickte Wortwahl, wird sicher noch etwas anderes finden, was ihm nicht passt, und wofür jemand anders verantwortlich gemacht werden soll.
Wünsche Dir in diesem Sinne viel Erfolg bei Deinem Rechtsstreit...! _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Mittlerweile bin ich mir sicher, dass ich billiger davon komme. Für mich war, wie schon so oft, das Ärgerliche den Anwalt anschließend nicht sprechen zu können wenn ich von ihm die Hiobsbotschaften bekam. In diesem Fall besonders, weil ich dachte die Zeit wird knapp um z.B. Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Dieses Problem scheint gelöst zu sein, weil ich den Antrag nur vor dem Gerichtstermin abgeben brauche, wie mir jemand vom Arbeitsgericht bestätigte. Meine Versicherung sagte mir auch schon, dass eventuell etwas machbar ist, richtig glauben kann ich das allerdings noch nicht. Den Anwalt suche ich nächste Woche auf. Der Termin steht bereits.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 21.02.09, 13:05 Titel:
klatscher hat folgendes geschrieben::
Fest steht allerdings: Hätte der Anwalt bei der Versicherung nachgefragt, wie er es in dem vorherigen Fall gemacht hat wäre es anders gelaufen.
Es ist aber nicht die Aufgabe des ANwalts, bei der Versicherung nachzufragen. Es sei denn, du haettest ihn dafuer beauftragt; dann muesstest du diese Leistung aber auch extra bezahlen.
Zitat:
Hätte es in der Versicherungspolice genauer drin gestanden, dass ich nicht versichert bin wäre es anders gelaufen.
In Versicherungspolicen steht im Allgemeinen der Umfang der Versicherungsleistungen. Ales was dort nicht aufgefuehrt ist, ist auch nicht versichert. Lesen muss der Versicherungsnehmer, nicht der Vertreter.
Zitat:
Hätte der Versicherungsvertreter nicht den falschen Versicherungsschutz rausgenommen oder wäre wenigsten zu dem vereinbarten Termin zu mir nach hause gekommen, um das Problem zu klären wäre es anders gelaufen.
Haettest du die Police gelesen, haettest du gewusst, dass Arbeitsrecht nicht zu den versicherten Bereichen gehoert. Hoer also endlich auf, alle anderen fuer deine eigenen Fehler verantwortlich zu machen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.02.09, 21:07 Titel:
Ich habe einige Beiträge aus diesem Thread gelöscht, nähere Erläuterungen dazu erspare ich mir. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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