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Auftraggeber verhaftet - Geld trotzdem bekommen?

 
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Richard v. L.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 23:47    Titel: Auftraggeber verhaftet - Geld trotzdem bekommen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe diese Frage schon in einem Unterforum hier gestellt, leider dort keine Antwort erhalten, vielleicht auch, weil es das falsche Unterforum war. Daher bitte ich dieses Doppelposting zu verzeihen und mir bei meiner Frage weiterzuhelfen:

Folgende Thematik interessiert mich aus Sicht des Fotografen X.

X arbeitet als freier Fotograf und hatte vorgestern einen Auftrag, die Veranstaltung einer PR-Agentur in Köln zu fotografieren. Eine sehr noble Veranstaltung mit Catering, Band, etc. Alles schien wunderbar und in Ordnung.
Kurz vor Veranstaltungsbeginn wurde jedoch der Inhaber/Geschäftsführer der Firma von dem X den Auftrag (auch schriftlich!) vereinbart hatte, von der Polizei vor den Augen des Fotografen festgenommen und abgeführt. Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung und Betrug. Die Veranstaltung wurde abgesagt. X hatte zu diesem Zeitpunkt aber bereits zwei Stunden fotografiert, womit der Auftrag seinerseits ja erfüllt gewesen wäre.

Die Polizeit hat die Daten des Fotografen X aufgenommen und als X fragte, wie es nun mit seinem Honorar für die Veranstaltungsfotos aussähe, sagte man X r, dass es sehr unwahrscheinlich sei, jemals Geld von dieser Firma zu bekommen, da der Geschäftsführer (bzw. der Inhaber) hohe Schulden hat.

Nun die Frage, da eine solche Situation gänzlich neu für X ist:
Gibt es irgendeine Möglichkeit trotzdem bezahlt zu werden? Wie sollte X vorgehen ohne dass X weitere Kosten entstehen (also kein Anwalt)? Was kann Xtun? Xmöchte halt sein Geld bekommen. Gibt es evtl. Stellen die einspringen (keine Ahnung Finanzamt, Handelskammer, etc)?

Kann mir jemand helfen? X ist als Freiberufler auf seine Einkünfte angewiesen und so ein geplatzer Auftrag stellt für X ein schweres Problem da.
Vielen Dank !
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Chancen dürften schlecht stehen. "Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen."
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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