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Vermieter zahlte zu wenig Kaution

 
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Dantares
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Sangerhausen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:17    Titel: Vermieter zahlte zu wenig Kaution Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab paar Probleme mit meinem ehemaligen Vermieter: Ich hab eine 32qm große Wohnung damals angemietet für 280 Euro inkl. Wasser, Warmwasser, Strom und Heizung. Zudem war die Wohnung mit sehr alten Möblen bestückt, sowie nicht mehr in den besten Zustand. So war zum Beispiel die Toilettenspühlung defekt, das Küchenfenster ging nicht mehr richtig auf, hinter der Badwanne haben sich die Fugen geöffnet und somit ist Wasser eingedrungen... Ich hab das damals mehrere Male meinen Vermieter gesagt, aber er hat nie wirklich was ernstes gemacht. Ich hab am 22.01.09 meine Kaution überwiesen bekommen, jedoch 215 Euro weniger, als ich bezahlt habe. Ich hab jedoch heute erst den Kontoauszug geholt. Kann ich da noch etwas dagegen machen? Ich hab zwar sofort nen Brief fertiggemacht, weiß aber nicht, ob ich noch Ansprüche hab, Zudem steht auf dem Auszug nur "Kaution abzgl. Reinigung". Eine Abrechnung hab ich nicht bekommen. Ich weiß also rein gar nicht, für was ich 215 Euro bezahlen soll.

Desweiteren wollte ich fragen, ich war 4 Monate nicht in der Wohnung, hab aber immer volle Miete bezahlt (+NK), zudem waren, auch während ich die Wohnung bewohnte, meine Mieter unerlaubt in der Wohnung. Kann ich in irgendeiner Weise etwas dagegen tun?

Vielen Dank
Dantares
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Mietverhältnis mittlerweile beendet.
Die Kaution kam schon zur Auszahlung, aber der Vermieter hat ohne vorherige Information 215 Euro für eine Reinigung der Wohnung einbehalten.
Außerdem haben, während einer längeren Abwesenheit des Mieters, die Vermieter die Wohnung unerlaubt betreten.

Was das widerrechtliche Betreten der Wohnung anbelangt, so handelt es sich dabei um einen Hausfriedensbruch, der als Straftat angezeigt und auf Antrag verfolgt werden kann.

Bei den Reinigungskosten wird wohl von Seiten des Vermieters ein Schadenersatzanspruch behauptet werden.
Wenn keine besonderen und wirksamen Vereinbarungen hinsichtlich der Reinigung der Wohnung getroffen wurden, hat der Mieter die Wohnung 'besenrein' zu übergeben. Dabei ist in der Tat nur das gemeint, was man mit einem Besen entfernen kann, also grobe Verschmutzungen. Fenster putzen gehört z.B. nicht mehr dazu, wohl aber die Entfernung von Unrat.
Wie bei allen Ansprüchen wird er, falls es zum Prozess kommt, die Berechtigung seines Anspruchs dort (also nicht schon vorher dem Mieter gegenüber!) beweisen müssen.
Sollte die Forderung tatsächlich berechtigt sein, so wird sie aber erst mit der Geltendmachnug fällig, also zahlbar. Dazu muss der Vermieter seine Forderung irgendwann einmal vorgebracht und beziffert haben. Dazu hat er nach der Rückgabe der Wohnung sechs Monate Zeit.

Der Mieter kann jetzt zunächst einmal mit einer simplem Mahnung den Betrag zurückfordern und für die Zahlung eine Frist setzen, damit von seiner Seite überhaupt eine Einklagbarkeit hergestellt wird, denn auch für ihn gilt, dass er sein Geld erst einfordern muss, bevor er es einklagen kann. Er wird aber um eine spätere Klage nicht herum kommen, wenn der Vermieter nicht freiwillig zahlt; - und das tun sie meist nicht.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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