Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Minijob bei unregelmässiger Beschäftigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Minijob bei unregelmässiger Beschäftigung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Axelino
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:55    Titel: Minijob bei unregelmässiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand möchte eine Haushaltshilfe saisonal begrenzt über einen Minijob beschäftigen. Mal gibt es mehr zu tun, mal 1-2 Monate lang überhaupt nichts. Gibt es eine Möglichkeit, jemand über einen Minijob zu beschäftigen, und trotzdem nur nach Arbeitsanfall zu bezahlen? Oder muß ein Minijob immer mit regelmässigem und monatlich gleichem Gehalt verbunden sein?
Wie würden sich dann z.B. Urlaubstage berechnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:57    Titel: Re: Minijob bei unregelmässiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Axelino hat folgendes geschrieben::
Hallo,

jemand möchte eine Haushaltshilfe saisonal begrenzt über einen Minijob beschäftigen. Mal gibt es mehr zu tun, mal 1-2 Monate lang überhaupt nichts. Gibt es eine Möglichkeit, jemand über einen Minijob zu beschäftigen, und trotzdem nur nach Arbeitsanfall zu bezahlen?
Ja. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beispielsweise vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. Siehe auch §12 TzBfG.

Axelino hat folgendes geschrieben::

Oder muß ein Minijob immer mit regelmässigem und monatlich gleichem Gehalt verbunden sein?
Nein.
Siehe oben.


Axelino hat folgendes geschrieben::

Wie würden sich dann z.B. Urlaubstage berechnen?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz. Sehr böse
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Axelino
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:33    Titel: was tun bei Krankheit? Antworten mit Zitat

Danke, das hilft schonmal weiter. Aber wie ist das, wenn die befristet beschäftigte Hilfe krank wird oder dann Urlaub möchte, wenn man sie dringend braucht? Nehmen wir an Person A beschäftigt einen Minijobber für Schneeräum-Dienste. Dies macht man ja nur wenn es schneit. Was soll Person A aber tun, wenn der Schneeräumer ausgerechnet krank wird oder Urlaub möchte, wenn es schneit. Person A kann sich ja keinen Reserve-Minijobber zulegen. Kann man für so einen Fall vertraglich festlegen, daß der Minijobber bei Krankheit für einen Ersatz sorgt (indem er z.B. sagt, daß dann sein Bruder einspringen würde)? Oder wäre so eine Vertragsklausel ungültig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Aus den genannten Gründen halte ich solche Arbeiten eigentlich kaum über einen 400 € Jobber sinnvoll machbar. Am besten wendet man sich an eine Agentur die das macht und die einem dann je nach realem Arbeitseinsatz einfach den in Rechnung stellt,
Die ganze arbeitsrechtliche Problematik handeln dann die ab. Bei denen verteilt sich auch das Krankheitsrisiko auf viele AN, das ist dann leichter handelbar, bzw. nur noch ein statistisches Problem.

Anders wenn du selbst Arbeitnehmer beschäftigt und der ist krank ist das nicht dessen Problem einen Ersatz zu besorgen. Das mit dem Urlaub bekäme man evtl. noch über eine Urlaubssperre in den Wintermonaten in den Griff.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 11:50    Titel: Re: was tun bei Krankheit? Antworten mit Zitat

Axelino hat folgendes geschrieben::
Kann man für so einen Fall vertraglich festlegen, daß der Minijobber bei Krankheit für einen Ersatz sorgt (indem er z.B. sagt, daß dann sein Bruder einspringen würde)? Oder wäre so eine Vertragsklausel ungültig?


Ich würde so eine Klausel für ungültig halten, weil sie das Arbeitgeberrisiko auf den 400--Jobber verlagert.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
calico
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 27
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Falls ein "Minijob bei unregelmässiger Beschäftigung" vorliegt, dann kann im Arbeitsvertrag eine Rufbereitschaft vereinbart werden. Der AN muss während der Zeit der Rufbereitschaft erreichbar sein und dem AG auf Abruf zur Verfügung stehen. Die Zeit der Rufbereitschaft muss natürlich vergütet werden (z.B. mit 1/8 des normalen Arbeitsstundenlohnens).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.