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Mieter A meldet Vermieter B einen Frostschaden. Zwischen den Scheiben eines Holzfensters hat sich Kondenswasser gebildet. Die Scheibe ist geplatzt. Im gesamten Gebäude sind Kunststoffenster mit hohem Dämmwert eingebaut – Ausnahme dieses eine Holzfenster. Der Mieter wurde vor Mietvertragabschluss darauf hingewiesen, dass ein älteres Gebäude mit gut gedämmten Fenstern eine gutes Lüftungsverhalten verlangt, um Schäden zu vermeiden. Wer ist nun für den Schaden zuständig?
Vielen Dank im Vorraus
lea
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