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Verfasst am: 23.02.09, 14:31 Titel: Recht auf Auskunft über Vermögenswerte des Vereins?
Ich bin Mitglied in einem Verein der wissenschaftlichen Zwecken dient. Dieser Verein unterhält aus Mitgliedsbeiträegen eine Bibliothek für die regelmäßig Neuanschaffungen getätigt werden. Diese bestimmt nach Satzung ein Beirat. Ebenso werden mehrere Periodika bezogen. Alle Mitglieder des Vereins können sich Bücher aus der Bibliothek ausleihen. Dies ist jedoch nicht fest geregelt. Es existiert auch ein Verzeichnis der Bücher, dieses ist jedoch veraltet.
Nun stellte ich fest dass ein Teil der Bücher und auch die neueren Periodika regelmäßig nicht verfügbar sind. Der Vorsitzende des Vereins behält sie zunächst für sich. Als ich nun per Antrag an den Vorstand eine Bibliotheksordnung vorschlug, nach der auch die Verfügbarkeit, das Erstellen eines jeweils aktuellen Verzeichnisses sowie Regelungen zur Ausleihe vorgesehen sind, wurde dieser Antrag durch Vorstand und Beirat abgelehnt.
Ich erfuhr allerdings dass dies in einer telefonischen Abstimmung in Vorstand und Beirat erfolgte. Der Vorsitzende hatte gar nicht vollständig über meinen Antrag informiert sondern nur eine Zusammenfassung und Bewertung aus seiner Sicht gegeben.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um mich gegen diese Vorgehensweise zu wehren. Habe ich das Recht über den vollständigen Bestand der Bibliothek informiert zu werden. Schließlich wird die auch aus meinen Beiträgen unterhalten und ist zur Zeit eher die Privatbibliothek des Vorsitzenden.
Anmerken möchte ich noch das der Vorsitzende großen Einfluss im Verein hat und so kaum eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu Stande kommen würde. _________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist.
Habe ich das Recht über den vollständigen Bestand der Bibliothek informiert zu werden.
Der Vorstand/Beirat ist lediglich in der Mitgliederversammlung gewungen, auf entsprechende Fragen zu antworten.
Außerhalb der Mitgliederversammlung besteht eine Pflicht über Vermögensverhältnisse oder Vorstands/Beiratsbeschlüsse Auskunft zu erteilen nur, wenn die Satzung sowas ausdrücklich vorsieht. (wäre ungewöhnlich). _________________ Spezi
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