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Nachbar(mehrfach abgemahnt durch VM) fristlos kündigen?

 
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Taribo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:08    Titel: Nachbar(mehrfach abgemahnt durch VM) fristlos kündigen? Antworten mit Zitat

Ein VM(Wohnungsgesellschaft) schafft es nicht einen bereits mehrfach abgemahnten Mieter A fristlos zu kündigen.
Dabei würde es genug Gründe geben: Körperverletzung(Nachbarin C geschlagen), Verleumdung, nächtliche Ruhestörungen und andere Mietrechtsverletzungen.

Angeblich sind die Protokolle der 5 Mieter B - F nicht ausreichend für den VM.

Ein RA müsste da doch schon längst dem VM beraten haben?
Sollen die Mieter selbst einen RA beauftragen?
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich können die Mieter selbst den unliebsamen Nachbarn anzeigen - allerdings nur wegen Körperverletzung, Beleidigung etc. Ihm den Mietvertrag kündigen können sie allerdings nicht.

Alternativ können sie sich auch mal über die Möglichkeit einer Mietminderung beraten lassen, und damit evtl. den Druck auf die Hausverwaltung erhöhen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sind diese ganzen Vorwürfe schon gerichtlich festgestellt, oder reden wir hier nur davon, dass ein paar Mieter ihre laienhafte Vorstellung und emotionalisierte Realitätswahrnehmung vom Verhalten des Mitmieteres dem Vermieter mitgeteilt haben?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Taribo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen bei der Körperverletzung eingestellt. Es gibt kein öffentliches Interesse.

Bei den anderen Sachen liegen nur Beschwerden beim VM vor. Die Beschwerden sind auch von Zeugen vorgetragen worden.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Mieter abgemahnt und hat er die Gründe nicht abgestellt wirkt eine Mietminderung beim VM manchmal Wunder - zumal dies von einigen Mietern (in Absprache) gleichzeitig gemacht werden könnte.
Wenn das auch nicht hilft, könnte man zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht hinzunehmen, um den Druck weiter zu verstärken.
Wenn das auch nicht hilft, ausziehen.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei die Mietminderung eher gering ausfallen dürfte.

Die Mieter sollten sich hier keine Hoffnung machen, dass es schnell geht. So ein Spass dauert schonmal locker 2 Jahre. Der VM kann da nicht wirklich viel tun, der Mieterschutz ist nunmal ziemlich hoch. Was im allgemeinen ja ok ist, nur in manchen Fällen nicht.
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