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Ein VM(Wohnungsgesellschaft) schafft es nicht einen bereits mehrfach abgemahnten Mieter A fristlos zu kündigen.
Dabei würde es genug Gründe geben: Körperverletzung(Nachbarin C geschlagen), Verleumdung, nächtliche Ruhestörungen und andere Mietrechtsverletzungen.
Angeblich sind die Protokolle der 5 Mieter B - F nicht ausreichend für den VM.
Ein RA müsste da doch schon längst dem VM beraten haben?
Sollen die Mieter selbst einen RA beauftragen?
Natürlich können die Mieter selbst den unliebsamen Nachbarn anzeigen - allerdings nur wegen Körperverletzung, Beleidigung etc. Ihm den Mietvertrag kündigen können sie allerdings nicht.
Alternativ können sie sich auch mal über die Möglichkeit einer Mietminderung beraten lassen, und damit evtl. den Druck auf die Hausverwaltung erhöhen.
Sind diese ganzen Vorwürfe schon gerichtlich festgestellt, oder reden wir hier nur davon, dass ein paar Mieter ihre laienhafte Vorstellung und emotionalisierte Realitätswahrnehmung vom Verhalten des Mitmieteres dem Vermieter mitgeteilt haben? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ist der Mieter abgemahnt und hat er die Gründe nicht abgestellt wirkt eine Mietminderung beim VM manchmal Wunder - zumal dies von einigen Mietern (in Absprache) gleichzeitig gemacht werden könnte.
Wenn das auch nicht hilft, könnte man zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht hinzunehmen, um den Druck weiter zu verstärken.
Wenn das auch nicht hilft, ausziehen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Wobei die Mietminderung eher gering ausfallen dürfte.
Die Mieter sollten sich hier keine Hoffnung machen, dass es schnell geht. So ein Spass dauert schonmal locker 2 Jahre. Der VM kann da nicht wirklich viel tun, der Mieterschutz ist nunmal ziemlich hoch. Was im allgemeinen ja ok ist, nur in manchen Fällen nicht.
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