Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nach 1 Jahr Elternzeit ab 1.März arbeiten jetzt schwanger...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nach 1 Jahr Elternzeit ab 1.März arbeiten jetzt schwanger...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sandycologne71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:53    Titel: Nach 1 Jahr Elternzeit ab 1.März arbeiten jetzt schwanger... Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

bin ganz neu hier und habe eine dringende Frage.

Ich habe einen Kleinen Sohn 14 Monate.
Vor Beginn der Mutterschutzfrist habe ich mit meinem Arbeitgeber vereinbart,
dass ich am 01.März 2009 wieder arbeiten gehe.
Nun habe ich heute morgen einen Schwangerschaftstest gemacht und der war positiv.
Ich würde schon gerne die 6-7 Monate arbeiten gehen, bis ich wieder in Mutterschutz gehe, da ich seit Januar kein Elterngeld mehr bekomme.
Habe ich ein Recht darauf jetzt wieder zu arbeiten oder muss ich darauf hoffen, dass mein Chef mich lässt?
Ich weiß das ist ein echt blödes Timing. Ich habe bei der letzten SS fast 3,5 Jahre vom Kinderwunsch bis zur Geburt unseres Sohnes gebraucht und hatte noch eine Fehlgeburt dazwischen. Daher habe ich den 2.Kinderwunsch diesmal auch nicht in meine berufliche Zukunft mit eingeplant.
Ich will auch nicht auf Biegen und Brechen mein Recht meinenem Arbeitgeber gegenüber
durchsetzen, wenn ich denn eins habe.

Wie ist hier wohl die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der AG muss die werdende Mutter natürlich bis zum Mutterschutz wieder vertragsgemäß beschäftigen und sie hat auch Kündigungsschutz, er kann sie (praktisch) kaum entlassen.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sandycologne71
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön.

Ich werde mmich mit meinem Chef erstmal zusammensetzen und hören was er so sagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.