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Aufarbeitung Dielen, vorübergehender Auszug

 
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Bastian1983
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:00    Titel: Aufarbeitung Dielen, vorübergehender Auszug Antworten mit Zitat

Karli hat vor kurzem eine Wohnung, mit dazugehörigen Teppichen übernommen. Ist auch schon umgezogen. Aufgrund seiner Allergie musste er sie doch entfernen und darunter war ein Dielenboden in sehr schlechtem Zustand. Genossenschaft bietet 50% Übernahme bei Kosten für Aufarbeitung des Bodens. Dafür müsste Karli mind. 1 Woche aus der Wohnung. Er hat aber keine Möglichkeit unterzukommen. Zudem arbeitet er täglich. Ist die Genossenschaft für die Beseitigung der Mängel mit 100% Kosten verantwrotlich? Muss sie Karli die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterkunft bieten? WIe ist die Rechtslage?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Teppiche i. O. waren, dann hat die Wohnung doch keinen Mangel Frage

Warum sollte die Genossenschaft überhaupt zahlen müssen?????




MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Bastian1983
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

in ordnung is was anderes, aber "musste" karli übernehmen um überhaupt die wohnung zu bekommen, Karli hat sie aber entfernt, da sie voller staub waren und auch net mehr so ansehnlich (hausstauballergie). Zudem würde das Aufarbeiten der DIelen eine Aufwertung der WOhnung geben. In einer anderen Wohnung die gerade leer steht, macht die Genossenschaft es auch und wartet nicht bis der nächste mieter da ist.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für die Allergie kann doch der VM nicht geradestehen, oder?

Und wenn der VM deinen Nachbarn jeden Monat 300€ der Miete zurückgibt und jeden noch zum Essen einlädt: DU hast KEINEN Anspruch darauf

Was steht denn zum Tepich im MV?
MUSSTEST du diese Wohnung mieten? Oder war es deine Entscheidung? Winken


Wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, bleibe ich dabei: die Genossenschaft muß überhaupt nix bezahlen (sie könnte ggf. sogar beim Auszug den alten Teppich wieder haben wollen).



MfG
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mich Elektrikör nur anschließen.
Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung inkl. Teppich gemietet. Wenn Sie eine Hausstauballergie haben ist das zwar schlecht für Sie; der VM kann allerdings nichts dafür. Und wenn der VM 50 Prozent der Kosten für die Aufbereitung des Bodens übernehmen will, finde ich das schon recht kulant.
Und wie Elektrikör bereits sinngemäß angedeutet hat, könnt der VM auch sagen: "Ihr Problem - und bei Auszug kommt der alte Tepopich wieder rein." Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 22:49    Titel: Re: Aufarbeitung Dielen, vorübergehender Auszug Antworten mit Zitat

Bastian1983 hat folgendes geschrieben::
Karli hat vor kurzem eine Wohnung, mit dazugehörigen Teppichen übernommen. Ist auch schon umgezogen. Aufgrund seiner Allergie musste er sie doch entfernen
Hat Karli die Genossenschaft gefrag ob er diese Teppiche entfernen darf ? ? ? Wenn nicht könnte jetzt die Genossenschaft den Zeitwert verlangen und Karli dürfte abdrücken, da er dem Vermieter oder der Genossenschaft einen Schaden zugefügt hat.

Bastian1983 hat folgendes geschrieben::
und darunter war ein Dielenboden in sehr schlechtem Zustand.
Wäre der schlechte Zustand auch mit darauf liegenden Teppichboden aufgefallen ? ? ?
Zum Beispiel das morsche Dielen oder gebrochene Dielen ein Betreten oder Stellen von Möbeln nicht zugelassen hätten ? ? ?

Bastian1983 hat folgendes geschrieben::
Genossenschaft bietet 50% Übernahme bei Kosten für Aufarbeitung des Bodens.
Da könnte es schon sein das die Genossenschaft Ihren Anteil vom Teppichboden aufgerechnet hat und daher nur 50% beilegen will.

Bastian1983 hat folgendes geschrieben::
Dafür müsste Karli mind. 1 Woche aus der Wohnung. Er hat aber keine Möglichkeit unterzukommen. Zudem arbeitet er täglich.
Da ist die Genossenschaft wohl nicht zum Unterbringen in einem Hotel gefordert.

Bastian1983 hat folgendes geschrieben::
Ist die Genossenschaft für die Beseitigung der Mängel mit 100% Kosten verantwrotlich?
Die Mängel waren schon bei Mietbeginn und stellen wohl nicht so einen großen Mangel da, das der Mieter Angst haben muss in der Asche die unter den Dielen liegt zu landen.
Wäre der Mieter den kleinen Dienstweg gegangen und hätte den Mangel des sehr schlechtem Zustandes der Dielen schriftlich dem Vermieter gemeldet, ohne die Teppiche zu entfernen hätte die ganze Sache anders ausgesehen.

Das sich jetzt die Gesellschaft quer stellt ist doch klar.

Ach so, das Karli eine Stauballergie hat wird der Gesellschaft sicher sehr leid tun aber weiter auch nichts.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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jelly
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 09:08    Titel: Re: Aufarbeitung Dielen, vorübergehender Auszug Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::

Das sich jetzt die Gesellschaft quer stellt ist doch klar.


Ich finde nicht mal, dass die Gesellschaft sich quer stellt. Die Wohnung war nun mal für eine Nutzung mit Teppichboden ausgestattet und wurde auch so gemietet. Wenn der Mieter nun plötzlich keinen Teppich mehr will, ist die Gesellschaft in keiner Weise verpflichtet, einen anderen Bodenbelag zu stellen. Allenfalls könnte man verlangen, den alten Teppich zu erneuern, falls dieser beschädigt ist - aber so kurz nach der Anmietung ist das auch eher aussichtslos. Beim Einzug fand Karli den Teppich ja anscheinend noch nicht zu unansehnlich - und Reinigen des Teppichs kann man einem Mieter vielleicht mal zumuten.

Also, entweder sollte Karli die 50%-Lösung akzeptieren oder kündigen und sich eine teppichlose Wohnung suchen. Und hoffen, dass die Genossenschaft den alten Teppich dann nicht zurückhaben will.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 11:31    Titel: Re: Aufarbeitung Dielen, vorübergehender Auszug Antworten mit Zitat

jelly hat folgendes geschrieben::
Ich finde nicht mal, dass die Gesellschaft sich quer stellt.
Mit Querstellen meine ich, das die Gesellschaft mit Recht sich weigert etwas zu unternehmen.
Das 50% Angebot ist eine reine Kulanz der Gesellschaft.

Das die Gesellschaft einen Schadensersatzanspruch hat und geltend machen kann wurde von mir auch erwähnt.

Im ganzen hat Karli schlechte Karten und es kann sehr teuer für Ihn werden wenn er jetzt ausziehen würde.
( Miete in der Kündigungsfrist, Miete für neue Wohnung, Teppichboden Ersatzanspruchskosten, Umzugskosten usw. usw.
Die nächsten Schritte sollte von Karli reiflich überlegt werden. Winken Winken Idee

Gruß
pcwilli
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