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Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichtet?

 
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Winnifried
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:42    Titel: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichtet? Antworten mit Zitat

Der Mitarbeiter A eines Unternehmens B wurde von seinem Vorgesetzten C zur Beihilfe bei einer Bestechung genötigt. Mitarbeiter A verläßt das Unternehmen B und wird später vom Gericht wegen Beihilfe zur Bestechung mit einem Bußgeld belegt. Der Vorgesetzte C ist nach wie vor im Unternehmen B in leitender Funktion tätig. Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen, weil dessen früherer Vorgesetzter C für das Unternehmen handelt?
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 18:58    Titel: Re: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichte Antworten mit Zitat

Winnifried hat folgendes geschrieben::
Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen, weil dessen früherer Vorgesetzter C für das Unternehmen handelt?


Die Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 20:24    Titel: Re: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichte Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder?
Da die Übernahme von Bußgeldern durch Unternehmen gar nicht so ungewöhnlich ist, wahrscheinlich schon.

Winnifried hat folgendes geschrieben::
Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen
Wenn das Unternehmen sich dazu nicht verpflichtet hat: wohl kaum. Und wenn es sich dazu verpflichtet hat, wäre das möglicherweise rechtlich nicht halt- und damit nicht einklagbar.
_________________
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Vertrag, durch den sich ein AG verpflichtet, Bußgelder zu übernehmen, ist nichtig, da er sittenwidrig ist.

http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte-01/200107/4.pdf
_________________
mfg
Klaus
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:01    Titel: Re: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichte Antworten mit Zitat

Winnifried hat folgendes geschrieben::
Der Mitarbeiter A eines Unternehmens B wurde von seinem Vorgesetzten C zur Beihilfe bei einer Bestechung genötigt. Mitarbeiter A verläßt das Unternehmen B und wird später vom Gericht wegen Beihilfe zur Bestechung mit einem Bußgeld belegt. Der Vorgesetzte C ist nach wie vor im Unternehmen B in leitender Funktion tätig. Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen, weil dessen früherer Vorgesetzter C für das Unternehmen handelt?


Mal anders gefragt, wenn A jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden wäre, müsste das Unternehmen dann auch jemand abstellen der die Strafe für A absitzt oder wie stellt man sich das vor bei Winnifried?

MfG
Matthias
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
ein Vertrag, durch den sich ein AG verpflichtet, Bußgelder zu übernehmen, ist nichtig, da er sittenwidrig ist.
Wohl wahr. Ich sprach allerdings nicht von einem Vertrag. Winken
_________________
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