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Verfasst am: 23.02.09, 18:42 Titel: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichtet?
Der Mitarbeiter A eines Unternehmens B wurde von seinem Vorgesetzten C zur Beihilfe bei einer Bestechung genötigt. Mitarbeiter A verläßt das Unternehmen B und wird später vom Gericht wegen Beihilfe zur Bestechung mit einem Bußgeld belegt. Der Vorgesetzte C ist nach wie vor im Unternehmen B in leitender Funktion tätig. Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen, weil dessen früherer Vorgesetzter C für das Unternehmen handelt?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.02.09, 20:24 Titel: Re: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichte
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder?
Da die Übernahme von Bußgeldern durch Unternehmen gar nicht so ungewöhnlich ist, wahrscheinlich schon.
Winnifried hat folgendes geschrieben::
Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen
Wenn das Unternehmen sich dazu nicht verpflichtet hat: wohl kaum. Und wenn es sich dazu verpflichtet hat, wäre das möglicherweise rechtlich nicht halt- und damit nicht einklagbar. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 24.02.09, 21:01 Titel: Re: Ist früherer Arbeitgeber zu Bußgeldübernahme verpflichte
Winnifried hat folgendes geschrieben::
Der Mitarbeiter A eines Unternehmens B wurde von seinem Vorgesetzten C zur Beihilfe bei einer Bestechung genötigt. Mitarbeiter A verläßt das Unternehmen B und wird später vom Gericht wegen Beihilfe zur Bestechung mit einem Bußgeld belegt. Der Vorgesetzte C ist nach wie vor im Unternehmen B in leitender Funktion tätig. Muß das Unternehmen B das gegen Mitarbeiter A erlassene Bußgeld übernehmen, weil dessen früherer Vorgesetzter C für das Unternehmen handelt?
Mal anders gefragt, wenn A jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden wäre, müsste das Unternehmen dann auch jemand abstellen der die Strafe für A absitzt oder wie stellt man sich das vor bei Winnifried?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.02.09, 21:03 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
ein Vertrag, durch den sich ein AG verpflichtet, Bußgelder zu übernehmen, ist nichtig, da er sittenwidrig ist.
Wohl wahr. Ich sprach allerdings nicht von einem Vertrag. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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