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Verfasst am: 20.02.09, 19:58 Titel: Kündigung nach Übernahme
Folgender fiktiver Fall:
Person A übernimmt einen Betrieb Arbeitnehmerzahl =4,91.
Ein Jahr später möchte A zwei Arbeitnehmer entlassen (ein Teilzeitarbeitnehmer und eine 400 Euro Kraft).
Der Teilzeitarbeitnehmer ist seit 01.10.2000;
Die 400 Kraft seit 01.11.2001
im Betrieb beschäftigt.
Übergabe des Betriebes erfolgte am 01.02.2008
Arbeitsverträge existieren keine (schriftlichen)
1. Welche Kündigungsfristen müsste Person A bei den einzelnen Arbeitnehmern einhalten?
2. Muss A bei einer ordentlichen Kündigung noch etwas beachten?
Abend
Zumindest die gesetzlichen (§ 622 BGB) wobei ohne Kenntnis vom Alter der AN dieses hier nicht zu beantworten ist. Sollte für die AN anderweitige Verträge gelten dort schauen, auch ohne schriftlichen Vertrag möglich.
400€ = Teilzeitarbeiternehmer d.h. dieser hat die gleichen Rechte wie jeder andere AN. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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