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Kündigung nach Übernahme

 
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 19:58    Titel: Kündigung nach Übernahme Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall:

Person A übernimmt einen Betrieb Arbeitnehmerzahl =4,91.

Ein Jahr später möchte A zwei Arbeitnehmer entlassen (ein Teilzeitarbeitnehmer und eine 400 Euro Kraft).
Der Teilzeitarbeitnehmer ist seit 01.10.2000;
Die 400 Kraft seit 01.11.2001
im Betrieb beschäftigt.

Übergabe des Betriebes erfolgte am 01.02.2008
Arbeitsverträge existieren keine (schriftlichen)

1. Welche Kündigungsfristen müsste Person A bei den einzelnen Arbeitnehmern einhalten?
2. Muss A bei einer ordentlichen Kündigung noch etwas beachten?
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Abend
Zumindest die gesetzlichen Winken (§ 622 BGB) wobei ohne Kenntnis vom Alter der AN dieses hier nicht zu beantworten ist. Sollte für die AN anderweitige Verträge gelten dort schauen, auch ohne schriftlichen Vertrag möglich.
400€ = Teilzeitarbeiternehmer d.h. dieser hat die gleichen Rechte wie jeder andere AN.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

nehmen wir mal an ein AN ist 50
und die 400 euro kraft ist 42
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

danke
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

ehm sry nochmal... aber welche Datum würde den zählen, das der gesamten Betriebszugehörigkeit, oder das der Übernahme?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das der gesamten Betriebszugehörigkeit, oder das der Übernahme?


Das Erstere Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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