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Verfasst am: 24.02.09, 12:35 Titel: Das erlaubt und Rechtmäßig?
Ist diese Vorschrift rechtsmäßig?
Urlaubsgewährung:
Sollen Freizeitstunden als Urlaubstage abgefeiert werden, muss zuvor der Jahresurlaub genommen sein.....................
(Hier ist nicht nur der alte Urlaub vom letzten Jahr gemeint, sondern auch die zur freien Verfügung stehenden aktuellen freien Urlaubstage)
Dies bedeutet, dass bei allen Mitarbeitern zuerst Urlaub für Fehlzeiten verplant wird, danach erst vom Freizeitkonto abgefeiert werden kann.
Firma hat sowieso schon 26 Tage des Jahresurlaubs verplant. ( Firma geschlossen)
Für Info wäre ich Dankbar, wenn dies nicht erlaub wären mir AKtenzeichen oder Gesetzestexte eine Hilfe.
soweit keine innerbetriebliche Regelung per Betr.Vereinbarung oder ein entsprechender Tarifvertrag dem entgegensteht, fällt mir spontan kein Gesetz ein, welches es dem Arbeitgeber verbieten könnte, den Ausgleich für Mehrarbeit (= besagte Freizeitausgleichsstunden), soweit davon volle Tage betroffen sind, einzuschränken.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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