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Vertrag ohen Unterschrift des Arbeitgebers gültig?

 
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Nillonde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 15:38    Titel: Vertrag ohen Unterschrift des Arbeitgebers gültig? Antworten mit Zitat

Ich habe über die Forensuche schon gesucht, aber nichts gefunden. Deshalb hier meine Frage:

Frau A. fängt an bei Firma B. zu arbeiten. Sie bekommt einen Arbeitsvertrag den sie unterschreibt, jedoch vom Arbeitgeber nur einen Stempel und keine Unterschrift trägt.

Ist der Vertrag überhaupt gültig?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. A arbeitet schon dort (wie lange?), hat auch vielleicht schon einmal Gehalt bekommen?

Ich wurde auch sonst nichts mitgeteilt wie die Arbeitsbedingungen sind?

MfG
Matthias
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Nillonde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde vorher kein Einstellungsgespräch geführt, es wurden 3 Probetage angesetzt.
Offiziell gearbeitet hat sie noch nicht. Geld bekommen auch nicht.

Auf Fragen wie denn die Konditionen seien und wie hoch der Stundenlohn ist wurde nicht geantwortet bzw. es wurde geschickt überhört.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hat Sie denn die Probetage gearbeitet?
Dann wieder aufgehört?
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Nillonde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja hat sie. Die Probetage waren letzte Woche und wurden gearbeitet. Am Montag rief sie der Filialleiter Herr F. an und bat sie vorbeizukommen wegen dem Vertrag was sie gestern auch gemacht hat.

Nach genauem durchlesen des Vertrages (2 Seiten) kamen ihr allerdings einige bedenken.

1. wegen der oben genannten fehlenden Unterschrift, die auch nicht nachkommen wird. Sie hat explizit gefragt. Daraufhin wurde ihr gesagt der Stempel würde völlig ausreichen auserdem sei er, Herr F. (der Filialleiter) nicht der Arbeitgeber.
Es geht ja darum ob Frau A. überhaupt rechtliche Handhabe hat und ob der Vertrag etwas "wert" ist wenn mal etwas sein sollte.
2. Weil der Lohn bar ausgezahlt wird.
3. Weil die Arbeitskleidung, die die Firma selber vertreibt von dem geringen Gehalt des Arbeitnehmers bezahlt werden muss.
4. Weil sich Frau A. verpflichtet auf Verlangen des Arbeitgeber auch in anderen der vielen (Deutschlandweiten) Filialen tätig zu werden und kein Hauptarbeitsplatz vermerkt ist.
5. Keine rede von Krankengeld, Urlaubsgeld oder überhaupt Urlaubsanspruch.
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