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Myk78 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 24.02.09, 14:40 Titel: Ist Tochter bzw deren Mann Unterhaltspflichtig für Vater |
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Hallo alle zusammen!
Erstmal kurz zur Situation: Meine Frau und ich sind seit Ende 2004 verheiratet. Wir sind beide berufstätig, wobei meine Frau zur Zeit Schwanger ist und ihr Arzt ihr ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben hat. Im Frühjar 2004 haben wir zusammen (als Bauherrengemeinschaft, also 50:50) ein Haus gebaut. Mein Schwiegervater war selbständig, er leistete 2001 einen Offenbarungseid. Zwischenzeitlich arbeitete er wieder bei diversen Firmen und war dort sehr wahrscheinlich nicht angemeldet. Nun hat er abermals seinen Job verloren. Wie es um seine Sozialversicherungen (priv. Rentenversicherung etc.) steht wissen wir nicht?! Außer meiner Frau (Tochter aus 1. Ehe), hat er noch eine zweite noch minderjährige Tochter aus 2. Ehe. Diese Ehe ist nun wiederrum geschieden.
Nun zu unserer Frage: Inwieweit muss meine Frau oder wir als Familie finanziell für den Vater aufkommen? Wie ist hier die Rechtslage? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Für eure Antworten im Vorraus schon besten Dank!
Grüße.... |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 24.02.09, 17:10 Titel: |
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Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu leisten. Die Leistung von Unterhalt verlangen kann ein Elternteil aber nur, wenn er nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Unterhaltspflicht eines Kindes entfällt, wenn das Kind durch die Leistung von Unterhalt an einen Elternteil seinen eigenen angemessenen Unterhalt gefährden würde.
Schwiegerkinder müssen nicht für ihre Schwiegereltern finanziell aufkommen. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 24.02.09, 17:47 Titel: |
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Zitat: |
Schwiegerkinder müssen nicht für ihre Schwiegereltern finanziell aufkommen.
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Wobei das nur schöngerechnet in der Theorie gilt.
In der Praxis kann der Schwiegersohn/tochter faktisch doch "mitverhaftet" werden indem man der Ehefrau/mann einfach ein bestimmtes Taschengeld unterstellt (auch wenn die das gar nicht erhält)...
Egal wie man das theoretisch begründen möchte.
Fakt ist wenn es nur einen alleinverdiener gibt der z.B. 10.000 EUR im Monat nach Hause bringt wird die Familie am Ende dann nicht mehr 10.000 EUR behalten dürfen, sondern abdrücken müssen... Damit zahlt faktsich eben doch der Schwiegersohn/Schwiegertochter... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 24.02.09, 18:07 Titel: |
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Hallo,
nein, es kommt darauf an, wer die 10T€ mit nach Hause bringt. Fakt ist also, "es kommt darauf an".
Klar, wenn das Kind die 10T€ nach Hause bringt und also zu Unterhalt verpflichtet ist, dann fehlt es in der Haushaltskasse, auch des Schwiegerkindes. _________________ Gruß
Peter H. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 24.02.09, 18:17 Titel: |
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@Holzschuher
Also mein Beispiel spielt sich wie folgt ab
M ist verheiratet mit F. Die Mutter von F (im Folgenden O genannt) will nun von F Unterhalt.
F verdient aber nichts. Sitzt den ganzen Tag zu Hause (oder von mir aus hat die auch Kinder und betreut die.)
Der M bringt jetzt die 10 TEUR mit nach Hause....
Von den 10 TEUR wird der M nun an die O was abgeben müssen (Indem man der F "Nen Taschengeld" fiktiv anrechnet was die F vom M erhält)
Oder liege ich falsch? So habe ich mir das erklären lassen (und zwar von nem frisch ausgebildeten Anwalt) und mir ist fast die Kinnlade runtergeklappt? _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zuletzt bearbeitet von windalf am 24.02.09, 18:18, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 24.02.09, 18:18 Titel: |
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Dass auch das Einkommen eines Schwiegerkindes bei der Bestimmung der Höhe des Unterhalts, der von dessen Ehegatten seinen Eltern zu leisten ist, von Bedeutung sein kann, ist nur bei hohem Einkommen des Schwiegerkindes möglich.
Die Leistungsfähigkeit eines Kindes hängt davon ab, ob und in welchem Umfang sein Einkommen zur Deckung des angemessenen Familienunterhalts benötigt wird. Sofern der angemessene Familienunterhalt durch den Beitrag, den der Ehegatte des Kindes, das seinen Eltern unterhaltspflichtig ist, zum Familienunterhalt zu leisten hat, voll abgedeckt werden kann, kann das Einkommen des anderen Ehegatten voll zum Unterhalt der Eltern herangezogen werden. Zum Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten kann auch ein Taschengeld gehören, das ihm der andere Ehegatte schuldet.
Trotzdem bleibt es aber dabei, dass Schwiegerkinder selbst nicht für ihre Schwiegereltern finanziell aufkommen müssen. |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 24.02.09, 18:28 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Von den 10 TEUR wird der M nun an die O was abgeben müssen (Indem man der F "Nen Taschengeld" fiktiv anrechnet was die F vom M erhält)
Oder liege ich falsch? |
Nicht der M muss Unterhalt für die O zahlen, sondern die F. Der nicht berufstätigen F müsste der M auch dann ein angemessenes Taschengeld zahlen, wenn diese nicht der O Unterhalt zu leisten hätte. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 24.02.09, 18:32 Titel: |
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Zitat: |
Nicht der M muss Unterhalt für die O zahlen, sondern die F. Der nicht berufstätigen F müsste der M auch dann ein angemessenes Taschengeld zahlen, wenn diese nicht ihrer Mutter Unterhalt zu leisten hätte.
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So und dann geht Familie X am 29. Eis essen und die F bekommt dann nichts oder fährt nicht mit in den Urlaub, weil ihr Anteil ja schon für die O aufgebraucht ist
Und mir wird öfter vorgeworfen ich wäre weltfremd.
Klar ist doch, dass der M das dann eben faktisch doch zahlt (zahlen muss)... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 24.02.09, 20:31 Titel: |
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Hallo,
nein! F zahlt aus dem Geld, das ihr zusteht.
Vgl. z.B. hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/fg194.htm
Ist btw rein akademischer Natur die ganze Sache. Siehe im Link zur Pfändung.
Nur mal so ein Gegenbeispiel:
Frau F verdient 10T€ im Monat, Mann M geht nicht arbeiten, hütet die Kinder. F ist oft müde und hat Kopfschmerzen. M möchte gerne, F nicht. M geht in ein geeignetes Etablissement um sich Trost und Liebe käuflicher Natur zu erwerben.
Wer zahlt's? Genau, der M von seinem Taschengeld!? _________________ Gruß
Peter H. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 24.02.09, 23:24 Titel: |
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Zitat: |
nein! F zahlt aus dem Geld, das ihr zusteht.
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Deshalb schrieb ich ja am 29. ...
Da ist dann nämlich nichts mehr von da...
Machen wir doch mal das Beispiel plakativer. Die beidne machen immer halbe halbe. Jeder hat also 5000. (und keine Kinder um das jetzt mal einfacher zu haben)
Nun muss Frau F mal gepflegte 2000 abdrücken.
Da die F nun nur noch 3000 hat und der M 5000 klappt das mit der Freizeitplanung nicht mehr so wie früher. M muss 1000 an F rüberwachsen lassen damit beide wieder alles zusammen unternehmen können. M musste also am Ende doch latzen...
Bei dem Gegenbeispiel verstehe ich den inhaltichen Bezug zu dem von mir geposteten nicht. Das der Partner das Geld freiwillig für etwas ausgibt was der andere nicht will spielt doch hier keine Rolle. Vor allen Dinge wird es in dem Falle doch dann so sein, dass der andere wohl nicht noch ne Schippe drauf legen wird wie in obigen Beispiel von mir...
Das Gegenbeispiel passt meines Erachtens nicht zu dem vom mir "angeprangerten"... Es ist unabhängig davon zu sehen und ein völlig anderer ärgerlicher Fall... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Myk78 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.02.09, 01:12 Titel: |
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N'abend!
Ui da hab ich aber ne heftige Diskussion losgetreten!
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Eine Frage bleibt aber leider noch unbeantwortet: Wäre es theoretisch möglich das man mit dem Eigenheim "haften" muss. Sprich das dieses veräußert werden muss, um Geld für den Unterhalt aufzubringen?!
...und inwieweit wäre die zweite Tochter unterhaltspflichtig, wenn diese dann volljährig wäre und ihr eigenes Einkommen hätte?
Grüße...... |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 25.02.09, 10:52 Titel: |
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Myk78 hat folgendes geschrieben:: | Wäre es theoretisch möglich das man mit dem Eigenheim "haften" muss. Sprich das dieses veräußert werden muss, um Geld für den Unterhalt aufzubringen? |
Nein. Von dem Vermögen eines unterhaltspflichtigen Kindes bleiben ein angemessenes Eigenheim (oder eine angemessene Eigentumswohnung) und Rücklagen für eine angemessene Altersversorgung anrechnungsfrei.
Zitat: | ... und inwieweit wäre die zweite Tochter unterhaltspflichtig, wenn diese dann volljährig wäre und ihr eigenes Einkommen hätte? |
Mehrere Kinder haften für den Unterhalt ihrer Eltern anteilig entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 25.02.09, 11:12 Titel: |
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Hallo,
windalf hat folgendes geschrieben:: | Machen wir doch mal das Beispiel plakativer. . |
Ok: Mann M verdient nach wie vor die 10T€, Frau F arbeitet nicht und hütet die Kinder.
M geht zum Bäcker, kauft Brötchen und Brot. Die Verkäuferin bedankt sich artig für das von M dafür hingegebene Geld.
M sagt dazu nur: '... ach bedanken sie sich bei meinem "Brötchengeber", das Geld stammt ja von ihm'. _________________ Gruß
Peter H. |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 25.02.09, 11:14 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Machen wir doch mal das Beispiel plakativer. Die beidne machen immer halbe halbe. Jeder hat also 5000. (und keine Kinder um das jetzt mal einfacher zu haben)
Nun muss Frau F mal gepflegte 2000 abdrücken. |
Das können die Eheleute halten, wie sie es möchten.
Für den Elternunterhalt wird jedoch nur der Betrag herangezogen, den die ansonsten einkommenslose Ehefrau, wenn sie ihren Eltern Unterhalt schuldet, von ihrem Ehemann als Taschengeld beanspruchen kann. Und das wären sicherlich keine 5000 Euro.
Die Höhe des Taschengelds richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, dem Lebensstil und der Zukunftsplanung der Ehegatten. In der Regel stehen dem Ehegatten 5 %, bei hohem Einkommen und Vermögen der Eheleute auch mehr, des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens als Taschengeld zu. Kein Anspruch auf Taschengeld besteht aber dann, wenn das Familieneinkommen nur zur Deckung des notwendigen Bedarfs der Familie ausreicht.
Außerdem muss einem unterhaltspflichtigen Kind gegenüber dem Unterhaltsanspruch eines Elternteils ein angemessener Selbstbehalt zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse zugestanden werden, dessen Höhe nach den Umständen des einzelnen Falles zu bemessen ist. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 25.02.09, 13:13 Titel: |
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Zitat: |
Ok: Mann M verdient nach wie vor die 10T€, Frau F arbeitet nicht und hütet die Kinder.
M geht zum Bäcker, kauft Brötchen und Brot. Die Verkäuferin bedankt sich artig für das von M dafür hingegebene Geld.
M sagt dazu nur: '... ach bedanken sie sich bei meinem "Brötchengeber", das Geld stammt ja von ihm'.
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Das geht aber an dem von mir kritisierten vorbei.
Fakt ist wenn die Familie vorher 10 TEUR hatte, dann hat sie danach weniger zur Verfügung. Zu glauben dass diesen Anteil anleine die Frau trägt bzw. die Frau nicht von den anderen Kompensiert wird ist mehr als theoretisch. Faktisch zahlen damit alle Familienmitglieder obwohl nur die Frau (und ggf. deren Kinder) unterhaltspflichtig gegenüber der betroffenen Oma/Opa sind...
Und noch zu dem Brötchengeber. Der zahlt das Geld weil er dafür eine Gegenleistung bekommt. Daher ist dort Dank wohl nicht angebracht/notwendig...
@Franz Königs
Es geht mir nicht darum ob jemanden genug Geld bleibt oder nicht sondern nur wer eigentlich zahlen muss bzw. zahlt (und sei es auch nur ein Cent). Es geht mir da nur ums Prinzip und nicht ob die Familie vom Prinzip her trotzdem adäquat weiterhin ihren Lebensstil fortführen kann oder nicht... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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