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Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden?
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six3323
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:17    Titel: Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Unternehmen (GmbH) hat ein striktes Alkoholverbot am Arbeitsplatz laut Betriebsvereinbarung erlassen.

Nun soll dies ausgeweitet werden und es soll auch alkoholfreies Bier verboten werden.

Kann dies durchgesetzt werden? Wenn ja aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?

Nebenfrage:

Darf ein Arbeitgeber einen Alkoholtest (diese Blasetests) anordnen? bzw. muss der Mitarbeiter dies auch ausführen bzw. gefährdet er damit sein Arbeitsverhältnis. Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Ablehnung des Tests seitens des Mitarbeiters währe hier interessant und natürlich die rechtliche Grundlage wie so ein Test überhaupt vom Arbeitgeber angeordnet werden kann.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gib mal :"Alkohol am Arbeitsplatz Alkoholtest" in eine Suchmaschine deiner Wahl ein und du wirst zugeschmissen mit infos.

Das mit dem alkoholfreien Bier ist aber interessant. Eine Rechtsgrundlage für ein Verbot fällt mir nicht ein. Da könnte der AG auch Cola verbieten und nur Apfelschorle erlauben weil das gesund ist.

Möglicherweise hat der AG auch Angst wegen der Außenwirkung, dass es auf der Baustelle z.b. auf den ersten Blick so aussieht als würde Bier getrunken

MfG
Matthias
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Oder aber der AG weiß, dass "alkoholfreies Bier" nicht bedeutet, dass es keinen Alkohol enthält Geschockt
Alkoholfreies Bier darf bis zu 0,5 Prozent Alkohol enthalten. Ein Grund dafür, weshalb ein trockener Alkoholiker auch auf alkoholfreies Bier verzichten sollte Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Fruchtsaft darf bis zu 0.5% Alkohol enthalten.

MfG
Matthias
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six3323
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Durchaus brechtig der Einwand dass alkoholfreies Bier durchs Alkohol enthalten kann. Dies ist jedoch abhängig von Marke und Hersteller.

Wenn nun auf einer entsprechenden Flasche alkoholfreies Bier ausdrücklich 0% ausgewiesen ist, ist fraglich (bzw. hier eben zur Diskussion gestellt) ob dies vom AG verboten werden darf.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Auch Fruchtsaft darf bis zu 0.5% Alkohol enthalten.

Stimmt, ist aber kein Bier Mr. Green
Wenns danach geht: auch Roggenbrot enthält Alkohol (aber nur gaaanz wenig).
Aber in allen Betrieben die ich kenne, in denen absolutes Alkoholverbot herrscht, ist auch alkoholfreies Bier nicht erlaubt. Im Gegensatz zum Fruchtsaft spielt beim Bier auch der Geschmack als psychologischer Faktor eine Rolle. Aus diesem Grunde ist auch in Fachkliniken während einer Therapie Fruchtsaft durchaus üblich, alkoholfreies Bier werden Sie dort nicht finden Winken
Es kommt natürlich auch darauf an, weshalb in Betrieben ein Alkoholverbot ausgesprochen wird. In den mir bekannten Betrieben wurde es ausgesprochen, weil der Alkoholkonsum teilweise erschreckende Ausmasse angenommen hatte, was damit zusammenhing, dass bestimmte Berufsgruppen dort früher auf Grund ihrer Tätigkeit eine bestimmte Menge Bier täglich als Deputat bekamen. Als dieses nicht mehr nötig war, da sich die Arbeitsbedingungen geändert hatten, war es aus den Köpfen aber teilweise nicht mehr raus zu bekommen und es wurde kräftig weiter gesoff......
In solchen Fällen ist ein Verbot von alkoholfreiem Bier m. E. durchaus gerechtfertigt.
Und wenn ein AN bei einem Alkoholverbot darauf bestehen würde, alkoholfreies Bier trinken zu dürfen, dann bin ich doch schon wieder beim psychologischen Faktor Winken

six3323 hat folgendes geschrieben::
dass alkoholfreies Bier durchs Alkohol enthalten kann

Ist der Regelfall. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, da stimme ich Ihnen zu.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darf ein Bier, dessen Alkoholgehalt mit 0 Prozent angegeben ist auch bis zu 0,5 Prozent enthalten.
Ich kenne eine Marke, da ist der Alkoholgehalt mit 0,0 Prozent angegeben, dass darf m. W. dann auch wirklich keinen Alkohol enthalten.
_________________
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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six3323
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 24.02.09, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mir scheint es momentan so als sprechen wir über die duraus nachvollziehbaren und logischen Argumentationen bzgl. Alkohlverbot am Arbeitsplatz.

Mich würde primär die rechtliche Situation interessieren.

Sprich: Darf ein AG alkoholfreies Bier (welches auch tatsächlich mit 0% ausgeweisen ist) verbieten ... oder darf er dies eben nicht?

Wenn ja aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
(Er könnte ja sonst auch Fruchtsäfte wie oben erwähnt verbieten, was für mich einen Eingriff in meine persönliche Freiheit darstellt (was aber subjektiv its) )
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ein trauriges bei der Sache ist je weiter sie in der Hierarchie nach oben kommen desto mehr wird gekippt (und man wird sogar schief angeguckt wenn man sich daran nicht beteiligt) aber auch desto mehr wird von den Untergebenen "Keuchheit" verlangt. Ne echte Sauerei/Doppelmoral....

Zu
Zitat:

Sprich: Darf ein AG alkoholfreies Bier (welches auch tatsächlich mit 0% ausgeweisen ist) verbieten ... oder darf er dies eben nicht?

kann ich nur sagen ich weiß es nicht würde aber vermuten ja er darf es. Einzig und allein aus dem Grund weil es sonst praktisch kaum umsetzbar ist sicherzustellen/kontrllieren, dass kein Alk konsumiert wird in Mengen die die Sicherheit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter aufs Spiel setzen... Bierflaschen sehen zunächst mal alle gleich aus. Wenn man dann zulässt das Alk-frei konsumiert werden darf, kontrolliert das im Ergebnis keiner mehr richtig wenn er in 90% aller Fälle immer die 0% gezeigt bekommt.

=> btw. Wenn Sie ein Unternehmen suchen in dem Alk-freies Bier konsumiert werden darf. Es gibt da so ein unternehmen das mit schnellen Zügen durch die Gegend fährt. Und diese Züge müssen hin und wieder mal gewartet werden. In der Kantinie des Werkes in Bayern gibt es immer Curry-Pommes und Alk-freies Bier. Wenn Sie allerdings die Currywurst wollen, dann besser bei einem Unternehmen in Wolfsburg suchen...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

six3323 hat folgendes geschrieben::
Mir scheint es momentan so als sprechen wir über die duraus nachvollziehbaren und logischen Argumentationen bzgl. Alkohlverbot am Arbeitsplatz.

Mich würde primär die rechtliche Situation interessieren.

Sprich: Darf ein AG alkoholfreies Bier (welches auch tatsächlich mit 0% ausgeweisen ist) verbieten ... oder darf er dies eben nicht?

Wenn ja aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
(Er könnte ja sonst auch Fruchtsäfte wie oben erwähnt verbieten, was für mich einen Eingriff in meine persönliche Freiheit darstellt (was aber subjektiv its) )


Alles was in einem Betrieb passiert kann per Dienstvereinbarung geregelt werden, soweit es nicht gegen bestehendes Recht verstößt.

Das ist genau eine der ureigensten Aufgaben der Mitarbeitervertretung.

Wenn die Mitarbeitervertretung die geänderte BV unterschreibt kann man die zwei Fragen (oben fett markiert) wie folgt beantworten:

1. Ja er kann.

2. Aufgrund der BV.

Ein generelles Alkoholverbot kann bereits aus Unfallverhütungsgründen angeordnet werden. Es bedürfte dazu m.E. noch nicht einmal einer Betriebsvereinbarung.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

six3323 hat folgendes geschrieben::
Mir scheint es momentan so als sprechen wir über die duraus nachvollziehbaren und logischen Argumentationen bzgl. Alkohlverbot am Arbeitsplatz.

Mich würde primär die rechtliche Situation interessieren.

Sprich: Darf ein AG alkoholfreies Bier (welches auch tatsächlich mit 0% ausgeweisen ist) verbieten ... oder darf er dies eben nicht?

Wenn ja aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?


Und auch wenn Sie die Frage x-mal wiederholen: Ob er darf oder nicht, hängt von den konkreten Gründen der Entscheidung und weiteren Details ab.

Umgekehrt sollte man sich auch immer fragen, ob man unbedingt der Arbeitnehmer sein mus, der den Aufstand wegen dem letzten Dreck probt, und sich das Recht aufs Bier saufen am Arbeitsplatz einklagt.

Es gibt auch Leute mit ernst zu nehmenden Sorgen im Leben.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:42    Titel: Re: Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden? Antworten mit Zitat

six3323 hat folgendes geschrieben::

eine Unternehmen (GmbH) hat ein striktes Alkoholverbot am Arbeitsplatz laut Betriebsvereinbarung erlassen.
Ein Unternehmen kann m.W. keine Betriebsvereinbarung erlassen, sondern nur zusammen mit dem Betriebsrat vereinbaren. Gibts überhaupt einen Betriebsrat?
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Ein generelles Alkoholverbot kann bereits aus Unfallverhütungsgründen angeordnet werden. Es bedürfte dazu m.E. noch nicht einmal einer Betriebsvereinbarung.
Das seh ich auch so!
Der Arbeitgeber könnte beispielsweise auch vorschreiben, daß am Arbeitsplatz überhaupt nicht gegessen und getrunken werden darf, sondern nur in den Pausenräumen.
six3323 hat folgendes geschrieben::
Nun soll dies ausgeweitet werden und es soll auch alkoholfreies Bier verboten werden.
Alkoholfreies Bier ist, wie der Name schon sagt ein Alkoholfreies Getränk.
Auch wenn es sich dabei um ein Bier handelt, kann die mögliche Beeinträchtigung des Konsumenten auch nicht höher zu bewerten sein, als bei einem Fruchtsaft.
Selbst bei einem ( bei beiden Getränken ) zulässigen Alkoholgehalt von 0,5% kann man gar nicht so viel Trinken, daß ein Rauschzustand oder eine sonstige Beeinträchtigung der Sinne zustande kommt. (Es sei denn, man empfindet einen stetigen Harndrang als solches Winken ) Man müsste vermutlich mehr als 10 Flaschen pro Stunde trinken um überhaupt einen messbaren Blutalkoholpegel zu erreichen.
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz zum Fruchtsaft spielt beim Bier auch der Geschmack als psychologischer Faktor eine Rolle. Aus diesem Grunde ist auch in Fachkliniken während einer Therapie Fruchtsaft durchaus üblich, alkoholfreies Bier werden Sie dort nicht finden
Hier geht es nicht um eine Alkoholtherapie, sondern um Flüssigkeitszufuhr am Arbeitsplatz.
matthias. hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise hat der AG auch Angst wegen der Außenwirkung, dass es auf der Baustelle z.b. auf den ersten Blick so aussieht als würde Bier getrunken
So wie die Anscheinswaffen im Waffengesetz kwasi ! Winken

questionable content hat folgendes geschrieben::
Umgekehrt sollte man sich auch immer fragen, ob man unbedingt der Arbeitnehmer sein mus, der den Aufstand wegen dem letzten Dreck probt, und sich das Recht aufs Bier saufen am Arbeitsplatz einklagt.

In Bezug auf Alkoholische Getränke muß ich dem zustimmen!
Ansonsten kann meiner Ansicht nach jeder Essen und Trinken, was er will!
Und ein Arbeitgeber, der mir meine Auswahl an alkoholfreien Getränken vorschreiben möchte würde das schon begründen müssen. Im Zweifel auch vor Gericht.

Eine Begründung könnte z.B. sein, daß der Arbeitgeber eine Klinik zur Behandlung Alkoholkranker ist und der Mitarbeiter sein Alkfreies im Beisein der Patienten zu sich nimmt!
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nordlicht02
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Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 19:20    Titel: Re: Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden? Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Hier geht es nicht um eine Alkoholtherapie, sondern um Flüssigkeitszufuhr am Arbeitsplatz.

Eben. Und wer kein Problem damit hat, dem wird es auch nichts ausmachen während der Arbeitszeit Wasser, Cola oder Saft zu trinken.
Im Übrigen haben alle Betriebe in denen ein Alkoholverbot herrscht, jedenfalls die mir bekannten, mit Suchtberatungsstellen bei der Einführung des Verbots zusammen gearbeitet weil eben ein Ziel des Verbots auch die Suchtprävention war.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 11:24    Titel: Re: Darf alkoholfreies Bier am Arbeitsplatz verboten werden? Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
karli hat folgendes geschrieben::
Hier geht es nicht um eine Alkoholtherapie, sondern um Flüssigkeitszufuhr am Arbeitsplatz.

Und wer kein Problem damit hat, dem wird es auch nichts ausmachen während der Arbeitszeit Wasser, Cola oder Saft zu trinken.
Wenn ich lieber Alkoholfreies Bier trinke, müsste es schon triftige Gründe dafür geben, mir das zu verbieten.
Die sehe ich hier allerdings nicht.
Meiner Ansicht nach ist das Verbot von alkoholfreiem Bier ein Eingriff in die Individualshäre und das kann der AG meines Erachtens nicht nach Belieben bestimmen.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wer kontrolliert dann, dass da auch alkfreies Bier drin ist?

Man kann einfach die Etiketten umkleben.

MfG
Matthias
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch in eine Wasserflasche Schnaps umfüllen.
Also ist das mM nach kein triftiges Argument
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