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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 19.02.09, 18:30 Titel: Kriegt ein Praktikant seine Vergütung wenn AG ihn kündigt? |
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Hallo,
der Fall ist wie folgt:
Person A macht ein Praktikum und hat dieses fristgerecht gekündigt. Daraufhin reagierte der AG mit der Aussage, dass der Praktikant dann garnicht mehr kommen bräuchte. Zudem verlangt er, dass der Praktikant eine neue Kündigung ausstellt, wo drin steht, dass er früher (praktisch heute) kündigt. Aber der AG will den Praktikanten ja loswerden, wieso soll der Praktikant dann kündigen?! Kann es sein, dass der AG dem Praktikanten dann die volle Monatsvergütung zahlen müsste? Wie soll man sich verhalten?
Vielen lieben Dank,
chloe |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 19.02.09, 18:51 Titel: |
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Wenn ich sag es mal allgem. ein AN kündigt und der AG verzichtet auf die Arbeitsleistung muss er ihn natürlich weiter bezahlen, solange dieser seine Arbeitskraft anbietet, bis zum Ende der Kündigungsfrist.
MfG
Matthias |
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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 19.02.09, 19:55 Titel: |
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Also müsste der AG den Praktikanten bis Ende des Monats bezahlen? Deshalb verlangt der AG wahrscheinlich auch die Kündigung des Praktikanten, damit er ihn nicht weiter bezahlen muss... |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 19.02.09, 20:22 Titel: |
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Wahrscheinlich. |
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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.02.09, 20:22 Titel: |
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Die Sache hat sich wie folgt entwickelt...
Die Person A hat die Kündigung verweigert, danach ist der AG sehr ausfallend und unverschämt geworden und will jetzt einen Aufhebungsvertrag ausstellen. Person A hat darüber nur negatives für den AN drüber gehört und gelesen und der Aufhebungsvertrag kommt einer Kündigung des AN ja im Sinne gleich.
Muss Person A diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Wenn nein, was könnten die Konsequenzen sein?
Person A will nun wirklich keinen Streit mehr und die Sache endlich abschließen, aber es geht ja auch um's Recht. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.02.09, 20:44 Titel: |
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Natürlich muss man nichts unterschreiben was man nicht will auch keinen Aufhebungsvertrag.
Was A letztlich machen will muss er aber selbst wissen. Der AG kann auch verlangen, dass A bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitet "und ihm die Zeit zur Hölle machen".
Hat A denn einen neuen Job? Ab wann?
MfG
Matthias |
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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.02.09, 21:11 Titel: |
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A hat ja fristgerecht zum 28.02. gekündigt, also könnte der AG ihn doch nur bis da belangen. Person A glaubt aber nicht, dass der AG verlangen würde, das der AN für die paar Tage kommen soll. Ja, A hat einen neuen Job und arbeitet seit letzter Woche dort, er muss ja irgendwie über die Runden kommen. Er will ja auch nicht darauf hinaus das gesamte Monatsgehalt zu bekommen, sondern verlangt nur Gerechtigkeit und will auch keine Sperre am Arbeitsamt haben, man weiß ja nie, was kommt. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.02.09, 21:15 Titel: |
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Na ja das ist aber jetzt eine völlig andere Situation. Mal wieder wichtige Infos erst unterschlagen,
Wenn A schon woanders arbeitet kann er auch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Geld gibt es für die Zeit in der er dem AG nicht zur Verfügung steht eh keines mehr.
Und man kann natürlich für einen normalen Job ein Praktikum abbrechen, wieso sollte man da eine Sprerre bekommen wenn man später mal arbeitslos wird? Die Agentur verlangt doch nicht, dass man ewig in Praktika rumhängt.
MfG
Matthias |
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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.02.09, 21:24 Titel: |
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Es handelt sich nicht um einen normalen Job, sondern um einen Minijob. Aber betrachten wir es doch mal aus der Sicht, die auch der AG verfolgt: das Geld. Der AN hat einige Anschaffungen machen müssen, Monatskarte, extra Kleidung, etc und musste sich jetzt hals über Kopf einen neuen Job suchen. Der AG möchte, dass der AN kündigt oder den Aufhebungsvertrag unterschreibt, damit er das Monatsgehalt nicht zahlen muss. Aber eigentlich steht dem AN das ja zu. Der AN stand die ganze Zeit zur Verfügung, aber der AG hat darauf verzichtet. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.02.09, 21:32 Titel: |
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chloe09 hat folgendes geschrieben:: | Der AN stand die ganze Zeit zur Verfügung, aber der AG hat darauf verzichtet. |
Das scheint mir zumindest teilweise fraglich mittlerweile.
MfG
Matthias |
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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.02.09, 21:40 Titel: |
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Und wieso? Das steht doch bereits in meinem ersten Beitrag oben so geschrieben. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.02.09, 21:48 Titel: |
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Du hast aber mittlerweile zugegeben in der Zeit gearbeitet zu haben. |
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chloe09 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.02.2009 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.02.09, 21:59 Titel: |
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Die Arbeit hat man sich erst gesucht, nachdem gesagt wurde "dann will ich dich nicht mehr" und was soll man denn machen? Bzw wovon soll man leben? Ich verstehe das Problem dabei nicht. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 24.02.09, 22:26 Titel: |
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Trotzdem stand man dem AG dann nicht mehr (im vollen Masse) zur Verfügung.
Du kannst nicht von deinem AG Gehalt verlangen und nebenher woanders arbeiten.
MfG
Matthias |
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