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Ich möchte gern eine Leitungsstelle in einem anderen Unternehmen übernehmen. Problem, ich habe eine Tarifvertrag mit Besitzstand ( BAT ähnlich ) und arbeite als Krankenpfleger. Zukünftig, möchte ich als Pflegedienstleitung arbeiten und werde dann nach TVÖD eingruppiert. Dieses Gehalt liegt aber 350€ Netto unter meinem jetzigen. Hat mein zukünftiger AG Möglichkeiten mir andere Gehaltszulagen zukommen zu lassen, so das ich meinen Unterhaltsverpflichtungen auch weiter nachkommen und eine Leitungsstelle übernehmen kann o. muß ich jetzt ewig als Krankenpfleger arbeiten ( auch schön, aber nicht die Erfüllung ). Bsp. Zuschuß für Fernstudium Pflegemanagement, Miete...
Solche Zulagen sieht der TVöD im Grundsatz nicht vor. Deswegen kann man eigentlich die systembedingten Nachteile nur durch ein höheres Einstiegsgehalt kompensieren.
Ich persönlich ließe mich auf die Zulagengeschichte auch gar nicht ein.....
Reine Verhandlungssache. Wenn der neue AG Sie will, zahlt er eben ein höheres Einstiegsgehalt.....
Ich weiß aus gewerkschaftlicher Arbeit, dass bspw. ganz erheblicher Mangel an Sozialarbeitern besteht da die meisten den angedachten Wechsel des AGs dann adacta legen, wenn der neue AG ihnen das zu erwartede Gehalt nennt.
Reine Nervernsache, wie lange die Arbeitgeber da noch den Kopf in den Sand stecken können.
Die sind derzeit zäh wie Leder wenn es um die neue Entgeltordnung get, wissen aber in bestimten Bereichen, dass die Karre an die Wand fährt.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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