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Verfasst am: 25.02.09, 15:55 Titel: Kündigung bei Krankheit in der Probezeit
Fall A:
Nehmen wir an Arbeitnehmer A ist innerhalb der Probezeit langfristig krank geworden (über 6 Wochen). Kann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann kündigen oder gibt es da einen bestimmten Schutz das z.B. nicht wegen der Krankheit gekündigt werden darf.
Fall B:
Und wie sieht das ganze aus wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Probezeit ist?
Braucht ein Arbeitgeber dann einen anderen Grund oder kann er den AN auch wegen der Krankheit kündigen?
In der Probezeit braucht der AG keine Grund um zu kündigen. Es kann das (praktisch) einfach so machen.
Nach der Probezeit und wenn es kein Kleinbetrieb ist, dann muss der AG einen Grund (der auch stimmt) angeben. Kündigung wg. Krankheit geht grundsätzlich schon ist aber relativ schwierig. Es müssen schon lange, immer wiederkehrende und auch für die Zukunft erwartete Krankzeiten vorliegen.
Mit dem Stichwort: "Krankheitsbedingte Kündigung" findet man da über Suchmaschinen viele Hinweise.
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