Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Privater Umzug - wie komme ich auch meiner Kündigungsfrist?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Privater Umzug - wie komme ich auch meiner Kündigungsfrist?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sweetieangel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:28    Titel: Privater Umzug - wie komme ich auch meiner Kündigungsfrist? Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Aus privaten Gründen möchte ich in Kürze meinen Lebensmittelpunkt ca. 70 km vom derzeitigen Arbeitsort verlegen (Zweitwohnsitz bleibt aber am bisherigen Wohnsitz, da es das Elternhaus ist). Fahrtzeit wäre ca. 50-60 min vom neuen Wohnsitz aus. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Zwischenzeitlich habe ich aber ein anderes Jobangebot bekommen, wo ich bereits in sechs Wochen beginnen könnte (was mir natürlich Recht wäre, da ich so schnell wie möglich umziehen möchte). Ich arbeite 2-Schicht bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Auf einen Aufhebungsvertrag lässt er sich höchstwahrscheinlich nicht ein. Reicht diese Begründung wegen dem Umzug aus oder kann ich ggf. dafür wegen Vertragsbruch haftbar gemacht werden? Ggf. welche Alternative hätte ich?

Ach ja: Das Unternehmen hat jetzt für einen Zeitraum von mindestens 8 Monaten Kurzarbeit (2 bzw. 3 Tage-Woche im Wechsel) angemeldet und bereits Löhne gekürzt in den letzten Wochen.

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank für eine Rückantwort!

Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:44    Titel: Re: Privater Umzug - wie komme ich auch meiner Kündigungsfri Antworten mit Zitat

sweetieangel hat folgendes geschrieben::
Reicht diese Begründung wegen dem Umzug aus
Wofür? Geschockt

Ich hab' zwar 'ne Idee, aber eigentlich kann ich mir das nur schwer vorstellen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sweetieangel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich will das Arbeitsverhältnis außerordentlich (ohne Einhaltung der vollen dreimonatigen Kündigungsfrist) beenden und dann umziehen. Reicht der Grund dafür???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

NJET Weinen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sweetieangel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

und warum nicht? Verstehe es nicht ganz, weil wenn jemand z.B. nach München zieht, dann geht das doch auch, oder???

Hm, stehe ich grad auf dem Schlauch? Wäre superlieb, wenn Du mir kurz erklären könntest, wieso nicht!

Dankeschön im Voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was kann denn dein AG dafür, wenn du umziehst??


Eine außerordentliche Kündigung ist DANN gerechtfertigt, wenn die Einhaltung der regulären Kundigungsfrist nicht zugemutet werden kann.



Aber wenn der AG schon für 8 Monate Kurzarbeit angemeldet hat, ist er einem Aufhebungsvertrag vielleicht ja gar nicht abgeneigt.
Schon mal gefragt, oder nur vermutet, daß er ablehnt?


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

sweetieangel hat folgendes geschrieben::
und warum nicht? Verstehe es nicht ganz, weil wenn jemand z.B. nach München zieht, dann geht das doch auch, oder???

Hm, stehe ich grad auf dem Schlauch? Wäre superlieb, wenn Du mir kurz erklären könntest, wieso nicht!

Dankeschön im Voraus!


Ich vermute, daß Du gerade die Rechtslage bei Mietvertragskündigungen mit der Rechtslage bei Arbeitsvertragskündigungen verwechselst.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

sweetieangel hat folgendes geschrieben::
und warum nicht? Verstehe es nicht ganz, weil wenn jemand z.B. nach München zieht, dann geht das doch auch, oder???


Nein.

Zitat:
Hm, stehe ich grad auf dem Schlauch? Wäre superlieb, wenn Du mir kurz erklären könntest, wieso nicht!


Weil eine fristlose Kuendigung nur dann moeglich ist, "wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann".

Der Unwille oder das Unvermoegen, seinen Umzug besser zu organisieren, ein besserer Job, keine Lust, eine Stunde Fahrzeit und aehnliche Dinge, gehoeren regelmaessig nicht zu diesen Gruenden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sweetieangel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort!

Ein anderer Kollege hat vor einigen Wochen es auch versucht, und keine Chance mit Aufhebungsvertrag (wobei es ein anderer Fall war, weil er einfach den Arbeitgeber in Wohnortnähe gewechselt hat). Dem haben sie mit Verletzung der Vertragspflichten gedroht, etc.

Hm, da muss ich mir dann was überlegen. Aber vielen Dank!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.