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Verfasst am: 25.02.09, 11:22 Titel: verschiebung beginn teilzeitarbeit möglich?
hallo forum,
angenommen, eine arbeitnehmerin beantragt form- und fristgerecht teilzeitarbeit mit beginn märz 2009 bei ihrem vorgesetzten. dieser hat bis heute nicht auf den antrag reagiert. somit gilt dieser ja laut §8, Abs. 5 tzbfg als angenommen. start der teilzeit wäre also märz 2009.
nun ist es so, dass dieses unternehmen seit februar 2009 kurzarbeit hat. wenn die arbeitnehmerin nun ab märz teilzeit arbeiten würde, wäre ihr gehalt ja entsprechend weniger. die kurzarbeit würde dieses nochmals schmälern. aus diesem grund würde die arbeitnehmerin die teilzeitarbeit gerne auf nach dem ende der kurzarbeit verschieben. von daher die frage, ob sie nochmals einen antrag stellen müsste, oder aber der bestehende antrag ausreicht. eventuell muss sie ja noch ganz andere dinge beachten??
steht doch einen § weiter (§9 tzbfg). Nach Verringerung der Arbeitszeit wird diese nun wieder verlängert. Soll später die AZ erneut gekürzt werden, ist eine erneute Mitteilung notwendig.
steht doch einen § weiter (§9 tzbfg). Nach Verringerung der Arbeitszeit wird diese nun wieder verlängert. Soll später die AZ erneut gekürzt werden, ist eine erneute Mitteilung notwendig.
...Ihnen ist aber schon klar, dass ein Verlängerungsantrag hier schlafene Hunde wecken wird?
Denn der Verlängerungsantrag ist bei rechtmäßig angeordneter Kurzarbeit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Totgeburt. Und wenn der AG nicht bereits jetzt realisiert hat, dass er zu dem Zeitpunkt weniger zahlen muss, ohne dass es ihm in irgend einer Weise schadet, dann spätestens mit dem Antrag auf Verlängerung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
steht doch einen § weiter (§9 tzbfg). Nach Verringerung der Arbeitszeit wird diese nun wieder verlängert. Soll später die AZ erneut gekürzt werden, ist eine erneute Mitteilung notwendig.
die ursprüngliche arbeitszeit sollte ja nun am besten gar nicht verringert werden, wenn ich das richtig verstehe. also quasi soll alles beim alten bleiben.
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