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Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Parkettabnutzung.
Vermieter Y hat zum Einzug der Mietpartei X den Flurboden entfernen lassen und die darunter befindlichen Dielen abschleifen und versiegeln lassen.
Beim Auszug nach drei Jahren beschwert sich sich Y nun über den Zustand des Bodens dessen Versiegelung noch intakt ist und der regelmässig mit Parkettpflegemittel behandelt wurde. Allerdings finden sich auf dem Boden Abdrücke von Damenschuhabsätzen.
Kann der Vermieter nun die Kaution mindern um eine "Reparatur" durchführen zu lassen?
Hinzuzufügen ist, dass die Böden in den anderen Zimmern auch deutliche Abnutzungen zeigen. Diese stammen allerdings von den Vormietern. Es handelt sich hierbei um Wasserflecken, Druckspuren, Kratzer, etc.
Alles was über das normale abwohnen hinaus geht muss der Mieter als Schaden sich anrechnen lassen und dementsprechend auch bezahlen dürfen. Was nun unter normale Abnutzung fällt und was nicht, ist nicht definiert. Dies muss im Zweifel von einen Gericht entschieden werden. Wenn der Mieter nun mit dem Abzug von der Kaution nicht einverstanden ist, wird er auf Zahlung klagen müssen.
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