Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.02.09, 09:08 Titel: fristlose Entlassung wegen "Unterschlagung"
Hallo,
habe mal ein paar Fragen?
Es geht um den Fall der Kassiererin, die 2 Bons im Wert von 1.30 € unrechtmäßig einlöste und daraufhin fristlos entlassen wurde.
Nach $ 246 StGB ist dies ja wohl eine Unterschlagung. Somit hat das Gericht formell ja Recht, wenn es der Entlassung zustimmte.
Die Frage:
1. Wenn ich als Arbeitnehmer in meinem Betrieb 1 Euro finde und behalte, kann ich dann ebenfalls fristlos gekündigt werden?
2. Hätte nicht der/die Kunde/Kundin klagen müssen, der/die geschädigt wurde, weil er/sie die Bons nicht hatte einlösen können? Betrifft dieser Fall also das Arbeitsrecht?
3. Ist dies Urteil auch gültig, wenn eine Kassiererin 20 Cent oder gar nur 1 Cent in der Filiale findet und behält?
4. Wo ist im vorliegenden Fall die Verhältnismäßigkeit zwischen Strafe und Urteil? Die Frau ist 50 und muss ja wohl noch 17 Jahre arbeiten, verliert im Monat mindestens 300 Euro, was in 17 Jahren die Summe von 61200 Euro entspricht. Zumal sie ja nicht Geld aus der Kasse genommen hat. (Ich weiß, dass Kassiererinnen bei der Abrechnung eventuelle Fehlbeträge zumeist aus ihrerm Portemonnaie bezahlen).
Ich weiß, dass Recht Recht bleiben muss, aber irgendwo ist meiner Meinung nach die Handhabbarkeit und vor allem auch die Willkür mit im Spiel. Denn im oben genannten Fall ist ja die Kassiererin von mindestens einer Kollegin beim Betrieb angeschwärzt worden.
Ich wäre dafür, dass bei solchen Paragraphen eine Passus der Mindestschädigung eingeführt werden sollte, ab der erst ein Urteil rechtskräftig wird. Ansonsten ist jedes Finden eines Euros auf der Straße eine Unterschlagung und damit strafbar. Vielleicht in der Form, dass eine Unterschlagung ein konkretes Wissen oder eine Nachverfolgbarkeit der Eigentumsfrage voraussetzt. Bei einem Euro weiß ich ja auch nicht, wem der gehört, wenn ich ihn finde.
Werde mir in Zukunft überlegen, ob ich Geld auf der Straße nicht einfach liegen lasse. Ich muss schließlich noch ein paar Jahre arbeiten. _________________ mit freundlichen Grüßen
die Frage wird bereits unten in der SC diskutiert.
Kündigungsgrund war der Verdacht, dass sie eine Unterschlagung zum Nachteil des AGs begangen hat. Der Bon war nicht der ihrige sondern gehörte dem AG. Sie hat ihn regelwidrig als einen eigenen eingelöst.
Da sie als Kassiererin eine Vertrauensstellung innehatte, war dem AG die Fortsetzung des AV nicht mehr zumutbar. Bei der Sachlage ist die Höhe des unterschlagenen Betrages völlig irrelevant. Es genügt wenn das Vertrauen des AG in die Integrität der AN nachhaltig zerrüttet ist und deshalb die Fortsetzung des AV nicht mehr zumutbar ist.
Sie müssen dabei streng zwischen dem Strafrecht und dem Arbeitsrecht trennen.
Und nur nebenbei:
Zitat:
Ansonsten ist jedes Finden eines Euros auf der Straße eine Unterschlagung und damit strafbar.
Das ist formal eine Fundunterschlagung....§§ 246 ff StGB.
Grüße
Ronny
edit: Da war ich zu langsam..... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ein Arbeitgeber in meier Nähe geht so weit wegen echten Kleinigkeiten und ohne Bereicherungsvorsatz sofort fristlose Kündigungen auszusprechen. Die AN leeren dort bevor sie das Haus verlassen ihre Taschen in den Mülleimer um zu vermeiden aus versehen Büroklammern oder Kugelschreiber in der Tasche mitzuführen...
Verfasst am: 01.03.09, 09:46 Titel: Re: fristlose Entlassung wegen "Unterschlagung"
Tranx hat folgendes geschrieben::
Ich wäre dafür, dass bei solchen Paragraphen eine Passus der Mindestschädigung eingeführt werden sollte, ab der erst ein Urteil rechtskräftig wird.
Interessanter Ansatz, welche Höhe der Schädigung wäre denn angemessen und verhältnismäßig um eine Kündigung auszusprechen?
1,-€ ? oder vielleicht 10,-€? D.h. solange ich meinen AG "nur" 5,-€ klaue kann ich das beruhigt tun, denn selbst wenn ich ihn täglich um 5,-€ betrüge besteht kein Risiko.
Für eine Kündigung müsste er mir ja mindestens zweimal etwas nachweisen.
Anders gesagt jeder AN hat einen Diebstahl/Unterschlagung frei...
Damit es aber verhältnismäßig bleibt, darf der AN mit einem höheren Einkommen dann auch eine proportional höhere Unterschlagung begehen.
: _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Was ich an der Rechtssprechung zu Diebstahl/fristloser Kündigung allerdings kritisieren muss ist, dass es keine Beweise geben muss sondern ein Verdacht reicht. Eine Bäckereikette in meiner Nähe hat diese "Lücke" mal zu Entsorgung seiner Mitarbeiterinnen genutzt. Mehrere Mitarbeiternnen wude wegen Diebstahlverdaches fristlos gekündigt - am nächsten Tag standen billigere Verkäuferinnen aus einem östliche Nachbarbundesland hinter dem Tresen. Das hat auch eine damalige Freundin von mir getroffen die für mich echt über jeden Verddacht erhaben ist.
Was ich an der Rechtssprechung zu Diebstahl/fristloser Kündigung allerdings kritisieren muss ist, dass es keine Beweise geben muss sondern ein Verdacht reicht.
DAS stimmt doch einfach nicht das ist , sorry, Unfug.
Der AG muß natürlich im KüSchVerfahren den Beweis führen, dass die Verdachtskündigng gerechtfertigt war. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.