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Verfasst am: 26.02.09, 08:06 Titel: Autokauf nur mit unbefristetem Arbeitsvertrag???
Hallo zusammen!
Ein AN der in einem befristetem Arbeitsvertrag (AV) steckt würde gerne ein Auto kaufen. Er bekommt den Kredit für das Auto von der Bank aber nur wenn er einen unbefristeten AV vorweisen kann. Der 2 jährige befristete AV läuft noch 8 Monate der AG hat aber sowie vor dem AN danach einen unbefristeten AV zu geben und will ihm wegen dem Auto helfen. Wenn man jetzt den Vertrag in einen unbefristeten AV ändern wollte, müsste der AG einen neuen unbefristeten Vertrag aufsetzen, der den befristeten Ablöst??? Das würde man dann so reinschreiben: löst den befristeten AV ab usw.... Oder macht AN und AG den Vertragsstart den Sie in den Vertrag eintragen in 8 Monaten erst nach Ablauf des befristeten AV aber Unterzeichnungsdatum heute?
Wie läuft so etwas richtig ab, wie muss das aussehen???
Das kann man machen wie man will - solange sich AN und AG einig sind. Am einfachsten wäre sicher ein neuer unbefristeter Vertrag, der ab nächstem 1. gilt. Da könnte dann z.B. dirn stehen, dass auf eine Probezeit verzichtet wird, da diese schon durch das befristete AV vom ... bis ... abgedeckt wurde.
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