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Lohnnachzahlung bei irrtümlichem Krankengeldbezug

 
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dacordi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 3
Wohnort: Nähe Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.02.09, 16:13    Titel: Lohnnachzahlung bei irrtümlichem Krankengeldbezug Antworten mit Zitat

Hallo,
nachfolgend eine reale Situation zu der ich gerne eure Meinung lesen würde.

Vielen Dank


Folgender Ablauf der Situation:

1. Eine schwangere Arbeitnehmerin mit Lohnsteuerklasse (LSK) 3 erkrankt im Laufe der Schwangerschaft (im Jahre 2008) mehrmals. Die einzelnen Arbeitsunfähigkeiten waren jeweils weniger als 6 Wochen. Somit bestand Anrecht auf Lohnfortzahlung. Ihr normales Gehalt wurde ungekürzt vom Arbeitgeber für den vollen Zeitraum der Schwangerschaft ausgezahlt.

2. Nach der Schwangerschaft (Ende 2008) kommt es zu einer Fehlentscheidung durch die Krankenkasse. Diese sieht in den einzelnen Arbeitsunfähigkeiten einen ursächlichen Zusammenhang und addiert die einzelnen Zeiten. Die Summe ergibt einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen und somit einen Anspruch auf Krankengeld. Die Meldung geht von der Krankenkasse aus direkt zum Arbeitgeber ohne die Arbeitnehmerin darüber zu informieren.

3. Es folgt eine Gehaltsrückforderung vom Arbeitgeber und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse (ca. 2.500EUR).

4. Die Arbeitnehmerin befindet sich nun in Elternzeit und hat zum Jahreswechsel 2008/2009 ihre Lohnsteuerklasse von 3 auf 5 gewechselt.

5. In einem Widerspruch gegen die Krankenkasse mit entsprechendem ärztlichen Gutachten konnte der ursächliche Zusammenhang der Arbeitsunfähigkeiten widerlegt werden.

6. Darufhin besteht nun eine Rückforderung des geleisteten Krankengeldes in Höhe von ca. 2.500EUR. Im Gegenzug erfolgt eine Nachberechnung des Gehalts durch den Arbeitgeber. Dieser legt aber nun die aktuelle Lohnsteuerklasse 5 für die Berechnung zugrunde. Sie erhält eine Lohnnachzahlung in Höhe von ca. 1.000EUR.

7. Folglich muss die Arbeitnehmerin nun mehr Krankengeld zurück erstatten (ca. 2.500EUR) als sie im Nachhinein als Lohn erhält (ca. 1.000EUR). Zudem ist dieses Gehalt relevant für die Berechnung des Elterngeldes. Ihr nun geringeres Nettoeinkommen wirkt sich auf die Zahlungen des Elterngeldes aus, welches jetzt geringer ausfällt.


Meinungen die mich dazu interessieren:

Kann die ursprünglich korrekte Berechnung des Einkommens nach LSK3 aus 2008 wieder angewendet werden?


Die ursprünglich erhaltenen Gehaltszahlungen stimmten. Nur aufgrund der Fehlentscheidung durch die Krankenkasse und der langen Bearbeitungszeit des Widerspruchs ist die Arbeitnehmerin nun finanziell deutlich schlechter gestellt (Gehalt und Elterngeld) und hat das ganze nicht einmal zu verantworten.


Vielen Dank für eure Antworten
dacordi
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kleineroteHexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Lohnsteuerrechtlich ist die Nachzahlung des Gehalts in dem Jahr zu versteuern, in dem es zugeflossen ist. Ich nehme also an die Nachzahlung des Gehalts war in 2009 und wurde deshalb korrekt nach der Lohnsteuerkarte 2009 versteuert.

Sozialversicherungsrechtlich dürfte es auch kein Problem geben, da die Beiträge wahrscheinlich ordnungsgemäß berechnet wurden und die SV-Meldungen korrigiert wurden.

Wie das Elterngeld nun in diesem Fall berechnet wird, bin ich grade etwas überfragt. Aber ich nehme mal an die korrigierte Berechnung (Netto 2009 wird in 2008 reingerechent) ist auch so erstmal in Ordnung.

Man hätte ja für die Nachzahlung des Gehalts die Steuerklasse ändern lassen können, zumindest auf 4/4.
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